BAFA Beratungsförderung – Ein umfassender Leitfaden für Unternehmer

Die BAFA Beratungsförderung ist ein zentrales Förderinstrument für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland. Sie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen zu stärken. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die Fördervoraussetzungen, den Antragsprozess, die Höhe der Förderung sowie wertvolle Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.

Das Wichtigste in Kürze:

FördervoraussetzungenKleine und mittlere Unternehmen, Sitz in Deutschland, bestimmte Beratungsfelder
Höhe der Förderung– Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, max. 2,5 Millionen Euro pro Projekt
– Bei Verbundprojekten gelten werden bis zu 80%, max. 7,5 Millionen Euro pro Projekt gefördert
Förderfähige KostenBeratungshonorare, Reisekosten des Beraters
KomplexitätGering
Time to MoneyCa. 4–6 Wochen
FristenAntrag vor Beratungsbeginn, Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung
Aufwand der Antragstellung für UnternehmenOhne Berater: 0,5 Mann-Monate; Mit Berater: 2 Manntage
Empfehlung für FördermittelberatungGering
ReportingaufwandMittel
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglichJa
ErfolgswahrscheinlichkeitOhne Beratung: ca. 70 %, Mit Beratung: ca. 90 %

Was ist die BAFA Beratungsförderung?

Die BAFA Beratungsförderung bietet KMUs finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen, die zur Verbesserung der unternehmerischen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Diese Förderung soll insbesondere Unternehmen in schwierigen Situationen helfen, ihre Geschäftsmodelle zu optimieren und nachhaltig zu wachsen.

Ziel und Nutzen der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen den Zugang zu professionellen Beratungsleistungen zu erleichtern, um Potenziale in Bereichen wie Digitalisierung, Finanzierung und Marketing auszuschöpfen. Dadurch wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, sondern auch die Resilienz in Krisenzeiten verbessert.

Hintergrund und gesetzliche Grundlagen

Die BAFA Beratungsförderung ist Teil der Initiative „Förderung unternehmerischen Know-hows“, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird. Sie wurde im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik ins Leben gerufen und unterstützt den Strukturwandel in verschiedenen Sektoren.

Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die ihren Sitz in Deutschland haben und die europäische KMU-Definition erfüllen. Start-ups und junge Unternehmen können ebenfalls von der Förderung profitieren, sofern sie nicht älter als zwei Jahre sind.

Förderfähige Beratungsbereiche

Gefördert werden Beratungen in den Bereichen:

  • Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
  • Spezielle Beratung zu Themen wie Innovation, Digitalisierung, Internationalisierung
  • Beratung zur Verbesserung der Unternehmenssicherheit und -resilienz

Besondere Anforderungen und Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Fördervoraussetzungen der De-minimis-Verordnung überschreiten. Auch Beratungen, die der Existenzgründung dienen, sind nicht förderfähig, da hierfür spezielle Gründungsförderprogramme existieren.

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Antragsprozess

Schritt-für-Schritt Anleitung zum Antrag

  1. Vorbereitung: Recherchieren Sie geeignete Beratungsunternehmen und definieren Sie den Beratungsbedarf.
  2. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag online über das BAFA-Portal ein. Halten Sie alle relevanten Dokumente, wie den Beratungsvertrag und eine detaillierte Beschreibung des Beratungsziels, bereit.
  3. Prüfung und Bewilligung: Der Antrag wird durch das BAFA geprüft. Bei erfolgreicher Bewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Beratungsdurchführung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Beratung beginnen.
  5. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Beratung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der die Erfüllung der Beratungsziele belegt.

Wichtige Dokumente und Nachweise

Zu den notwendigen Dokumenten gehören:

  • Beratungsvertrag mit detaillierter Zielbeschreibung
  • Unternehmensdaten und Nachweise über die Fördervoraussetzungen
  • Verwendungsnachweis nach Abschluss der Beratung

Zeitrahmen und Fristen

Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Die Beratung selbst muss innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein. Anschließend haben Sie drei Monate Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen.

Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung

Maximale Fördersumme und Fördersätze

Die BAFA Beratungsförderung übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Beratung. Für junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten können erhöhte Fördersätze gelten.

Art der Förderung: Zuschuss vs. Darlehen

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Förderung in Form eines Zuschusses. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Beratung und nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

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Zuwendungsfähige Kosten

Was wird gefördert?

Förderfähig sind externe Beratungskosten, die unmittelbar mit der Optimierung der Unternehmensstruktur oder -strategie in Verbindung stehen. Dazu gehören:

  • Beratungshonorare
  • Reisekosten des Beraters
  • Vorbereitende Analysen und Studien

Nicht förderfähige Kosten

Nicht gefördert werden interne Kosten des Unternehmens, wie Personalkosten der Mitarbeiter, Softwarelizenzen oder Schulungen. Auch Kosten für Hardwareanschaffungen sind ausgeschlossen.

Besteuerung

Durch die Förderung und die Absetzbarkeit der Beratungskosten ergibt sich ein doppelter steuerlicher Vorteil, der die finanzielle Belastung des Unternehmens zusätzlich mindert.

Berechnungsbeispiel BAFA Beratungsförderung

Beispielrechnung zur Verdeutlichung der Förderhöhe

Angenommen, ein Unternehmen lässt sich zu digitalen Marketingstrategien beraten. Die Gesamtkosten der Beratung belaufen sich auf 4.000 Euro. Mit einem Fördersatz von 50 % erhält das Unternehmen eine Förderung von 2.000 Euro. Die restlichen 2.000 Euro kann das Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Beratungskosten4.000 €
Fördersatz50 %
Förderhöhe2.000 €
Steuerliche Ausgaben2.000 €

Unterschiede zwischen kleinen und großen Unternehmen

Kleine Unternehmen profitieren besonders von den erhöhten Fördersätzen, während größere Unternehmen oft zusätzliche Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um komplexere Projekte abzudecken.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Möglichkeiten zur Kombination mit anderen Fördermitteln

Die BAFA Beratungsförderung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, solange die Gesamtförderung 50 % der Beratungskosten nicht überschreitet. Eine Kombination mit den KfW-Beratergutscheinen ist zum Beispiel möglich.

Einschränkungen und Besonderheiten

Achten Sie darauf, dass bei einer Kombination keine Doppelförderung für dieselben Beratungsleistungen erfolgt. Alle Förderungen müssen separat dokumentiert werden.


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Was wird gefördert?

Wie viel wird gefördert?

Ab wann ist eine Förderung möglich?

Erfolgsfaktoren für Antragsstellung

Tipps zur erfolgreichen Antragstellung

  • Sorgfältige Vorbereitung: Informieren Sie sich vorab über die Fördervoraussetzungen und bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor.
  • Qualifizierte Berater: Wählen Sie nur Beratungsunternehmen aus, die für die BAFA Förderung zugelassen sind.
  • Detaillierte Beschreibung: Stellen Sie sicher, dass die Ziele der Beratung klar und nachvollziehbar beschrieben sind.

Häufige Fehler und wie sie vermieden werden können

  • Fehlerhafte Angaben: Überprüfen Sie alle Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Verspätete Anträge: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Beratung, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung.

FAQ zum Fördermittel

Wie hoch ist der Fördersatz bei der BAFA Beratungsförderung?

Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 % der Beratungskosten, maximal 2.000 Euro.

Kann die BAFA Beratungsförderung mehrfach beantragt werden?

Ja, die Förderung kann mehrfach für verschiedene Beratungen beantragt werden, solange die Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird.

Welche Beratungen sind förderfähig?

Förderfähig sind Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Fragestellungen.

Wie lange dauert der Antragsprozess?

Die Bearbeitungszeit beim BAFA beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Nach Abschluss der Beratung ist ein Verwendungsnachweis mit einer Beschreibung der erreichten Ziele und der eingesetzten Mittel erforderlich.

Kann die Förderung rückwirkend beantragt werden?

Nein, der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.

Fazit und Ausblick

Die BAFA Beratungsförderung bietet Unternehmen eine wertvolle Unterstützung, um externe Expertise kostengünstig in Anspruch zu nehmen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die unkomplizierte Antragstellung und die hohe Erfolgsquote machen die Förderung besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen. Zukünftig könnte die Förderung noch weiter ausgebaut werden, um den wachsenden Bedarf an Beratungsleistungen in neuen und innovativen Geschäftsfeldern abzudecken.

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Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die als kleines Unternehmen gelten. Aufgrund der Altersbeschränkung bezieht sich das Fördermittel auf Start-ups, die Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern.

Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen.

Klimaschutz ist längst nicht mehr nur ein Thema für die globale Ebene, sondern betrifft jeden von uns direkt. Gerade Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. 

Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein bedeutendes Instrument, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen zu stärken.

Mit Invest BW – Innovation III wird diese Tradition fortgesetzt, indem Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt unterstützt werden, ihre Innovationsprojekte zu realisieren.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu entwickeln.

Das Programm legt besonderen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

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