Das Energieforschungsprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Forschungsförderung im Energiebereich. Es zielt darauf ab, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln, die eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung ermöglichen. Das Programm fokussiert sich auf Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung in verschiedenen Energiebereichen wie erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiespeicherung.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | Gemeinnützige Organisationen, KMUs, und Forschungseinrichtungen mit Umweltbezug |
Höhe der Förderung | Maximal 500.000 Euro pro Projekt |
Förderfähige Kosten | Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten |
Komplexität | Mittel bis hoch, abhängig von Projektgröße und Anforderungen |
Time to Money | 6–9 Monate |
Fristen | Laufende Einreichung möglich, keine festen Fristen |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: 4–6 Mann-Monate; Mit Berater: 10–15 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Mittel |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 50 %, Mit Beratung: ca. 80 % |
Beschreibung des Fördermittels
Das Energieforschungsprogramm ist darauf ausgelegt, innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu fördern, die die Energiewende unterstützen. Es bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die zur Reduktion von CO2-Emissionen, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Das Programm ist offen für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die sich an der Entwicklung neuer Technologien beteiligen möchten.
Die Schwerpunkte des Programms liegen auf:
- Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis.
- Grundlagenforschung zur Verbesserung bestehender Technologien.
- Entwicklung neuer, disruptiver Technologien im Energiebereich.
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Um Fördermittel aus dem Energieforschungsprogramm zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich können alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die im Bereich der Energieforschung tätig sind, einen Antrag stellen. Dabei werden vor allem Projekte gefördert, die:
- Einen klaren Bezug zur Grundlagenforschung im Energiebereich aufweisen.
- Eine hohe Innovationskraft und Anwendungsrelevanz besitzen.
- Innerhalb eines definierten Zeitrahmens durchgeführt werden können.
Gefördert werden im Besonderen:
- Weiterführung der Kopernikus-Projekte
- Forschung zur Transformation des Sektors Wärme
- Forschung für eine klimaschonende Mobilität
- großskalige Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien
- systemische und energieeffiziente Integration der Erneuerbaren Energien in das bestehende Energiesystem
- Materialforschung in allen Anwendungsfeldern der Energiewende
Branchen- und sektorenspezifische Fördervorhaben zum Strukturwandel in der Industrie - Forschung für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen
- Weiterentwicklung erfolgreicher Projekte aus vorangegangenen Initiativen
- Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Energiewende
- Projekte zur Umsetzung der Sektorkopplung in der Energiewende durch gezielte
- Nutzung von CO2 im industriellen Maßstab, zum Bespiel zur Speicherung und zum Transport Erneuerbarer Energien.
Nicht förderfähig sind Projekte, die bereits anderweitig finanziert werden oder deren Ergebnisse primär kommerziellen Zwecken ohne wissenschaftlichen Mehrwert dienen.
Antragsprozess
Der Antragsprozess für das Energieforschungsprogramm ist mehrstufig und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Vorbereitung des Antrags: Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente, darunter Projektbeschreibung, Budgetplan und Zeitplan.
- Einreichung des Antrags: Der Antrag muss online über das entsprechende Förderportal des Projektträgers Jülich (PtJ) eingereicht werden. Achten Sie dabei auf die Einhaltung aller Fristen.
- Begutachtung: Die eingereichten Anträge werden von Experten auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Hierbei spielen wissenschaftliche Qualität, Innovationspotenzial und Umsetzbarkeit eine entscheidende Rolle.
- Bewilligung und Projektstart: Bei positiver Begutachtung erfolgt die Bewilligung der Fördermittel, und das Projekt kann starten.
Ein häufig gemachter Fehler ist das Einreichen unvollständiger Anträge oder das Missachten von Fristen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und ggf. einen Förderberater hinzuzuziehen.
Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung
Die Höhe der Förderung variiert je nach Projekt und Fördersatz. In der Regel werden Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Fördersätze können bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen, abhängig von der Art des Projekts und der Antragstellergruppe. KMU können einen Bonus erhalten. Bei Kooperationsprojekten kann der Fördersatz höher ausfallen. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können mit bis zu 100% gefördert werden
Neben direkten Zuschüssen gibt es auch steuerliche Erleichterungen und zinsgünstige Darlehen, die ergänzend beantragt werden können.
Zuwendungsfähige Kosten
Zu den förderfähigen Kosten zählen:
- Personalkosten: Gehälter der in das Projekt involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge.
- Materialkosten: Verbrauchsmaterialien, die direkt für das Forschungsprojekt benötigt werden.
- Investitionskosten: Anschaffungen von Geräten und Anlagen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind.
- Reisekosten: Kosten für Dienstreisen, die im Rahmen des Projekts notwendig sind.
- Externe Dienstleistungen: Kosten für externe Forschungs- oder Entwicklungsdienstleistungen.
Ein Beispiel für die Berechnung der förderfähigen Kosten könnte eine Projektkalkulation sein, die aufzeigt, wie sich die Gesamtförderung zusammensetzt und welche Kostenpositionen gefördert werden.
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Besteuerung
Die Fördermittel des Energieforschungsprogramms sind steuerlich begünstigt und müssen nicht versteuert werden, da es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt. Sie mindern jedoch die Bemessungsgrundlage für steuerliche Abschreibungen.
Berechnungsbeispiel
Angenommen, ein Unternehmen beantragt Fördermittel für ein Projekt mit Gesamtkosten von 500.000 Euro. Wenn der Fördersatz 50% beträgt, erhält das Unternehmen 250.000 Euro als Zuschuss. Weitere steuerliche Vergünstigungen könnten hinzukommen, die die Nettokosten weiter senken.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Das Energieforschungsprogramm kann häufig mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass es keine Überfinanzierung gibt. Programme wie die Forschungszulage oder spezifische Landesförderungen bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung, die zusammen mit dem Energieforschungsprogramm genutzt werden kann.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Erfolgsfaktoren für Antragsstellung
Erfolgreiche Anträge zeichnen sich durch eine klare Projektbeschreibung, ein realistisches Budget und einen detaillierten Zeitplan aus. Achten Sie darauf, dass Ihr Projekt einen hohen Innovationsgrad und klare Mehrwerte bietet. Eine gründliche Vorbereitung und das Einholen von Feedback von Fachleuten können die Erfolgschancen deutlich erhöhen.
FAQ zum Fördermittel
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Bewilligung kann je nach Projekt und Antragsvolumen zwischen 3 und 6 Monaten dauern.
Wer kann das Fördermittel beantragen?
Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die im Bereich der Energieforschung tätig sind.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind Personalkosten, Materialkosten, Investitionskosten, Reisekosten und externe Dienstleistungen.
Gibt es eine Frist zur Antragstellung?
Die Fristen variieren je nach Ausschreibung. Es ist wichtig, die aktuellen Ausschreibungen zu prüfen und frühzeitig zu planen.
Was passiert bei Änderungen im Projektverlauf?
Wesentliche Änderungen müssen der Förderstelle mitgeteilt und genehmigt werden.
Kann ich mehrmals Fördermittel beantragen?
Ja, es können mehrere Projekte nacheinander oder parallel gefördert werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Infos finden Sie auf dieser Webseite des BMBF.
Fazit und Ausblick
Das Energieforschungsprogramm bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an der Energiewende arbeiten möchten. Mit klar definierten Fördervoraussetzungen, einem strukturierten Antragsprozess und attraktiven Fördersätzen unterstützt es die Entwicklung neuer Technologien und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im globalen Energiemarkt. Zukünftig ist mit einer Weiterentwicklung des Programms zu rechnen, um den dynamischen Anforderungen der Energieforschung noch besser gerecht zu werden.