Das Förderprogramm go-inno ist ein wichtiges Instrument, das Zugang zu externem Fachwissen ermöglicht. Das Programm fördert externe Beratungsdienstleistungen, die KMU dabei unterstützen, Innovationspotenziale zu identifizieren und effektiv zu nutzen. Die Fördermittel werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt und bieten Unternehmen die Möglichkeit, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern, Jahresumsatz und Bilanzsumme max. 20 Millionen Euro. |
Höhe der Förderung | Max. 20.000 Euro pro Projekt und Kalenderjahr |
Förderfähige Kosten | Externe Beratungsleistungen durch zertifizierte Innovationsberater |
Komplexität | Mittel |
Time to Money | 4-6 Wochen |
Fristen | Antragstellung vor Projektbeginn, Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: ca. 1-2 Mann-Monate; Mit Berater: ca. 5-10 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Gering |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 50 %, Mit Beratung: ca. 80 % |
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Welche Unternehmen sind förderfähig?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus allen Branchen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Zu den Voraussetzungen zählen:
- Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz von maximal 20 Millionen Euro
- Bilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro im Vorjahr der Förderung
- Rechtlich selbstständig und in Deutschland ansässig
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten und laufendes Insolvenzverfahren
Welche Projekte werden unterstützt?
Förderfähig sind Projekte, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse abzielen. Dabei können folgende Bereiche gefördert werden:
- Produktinnovationen
- Prozessinnovationen
- Digitalisierungsvorhaben
- Optimierung von Geschäftsmodellen
Voraussetzungen zur Antragstellung
Um einen Förderantrag zu stellen, müssen Unternehmen einen autorisierten Innovationsberater auswählen, der durch das BMWi zugelassen ist. Der Berater unterstützt bei der Erstellung des Innovationskonzepts und begleitet den gesamten Prozess.
Antragsprozess
- Vorbereitungsphase: Auswahl eines zertifizierten Innovationsberaters, der den Antrag vorbereitet.
- Antragsstellung: Einreichung des Antrags über das entsprechende Online-Portal des BMWi.
- Prüfung: Das BMWi prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und die Vollständigkeit der Unterlagen.
- Bewilligung: Bei positiver Prüfung erhält das Unternehmen einen Zuwendungsbescheid.
- Projektumsetzung: Durchführung der Beratungsleistung durch den Innovationsberater.
- Nachweis und Abrechnung: Nach Abschluss des Projekts wird ein Verwendungsnachweis erstellt und die Förderung ausgezahlt.
Wichtige Dokumente und Fristen
Die Antragsstellung erfolgt digital über das Portal des BMWi. Wichtige Fristen umfassen:
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Bearbeitungszeitraum von 4-6 Wochen
- Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss
Häufige Fehler bei der Antragstellung und wie man sie vermeidet
- Unvollständige Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle geforderten Dokumente eingereicht werden.
- Falsche Angaben: Achten Sie auf korrekte und aktuelle Angaben zu Ihrem Unternehmen.
- Versäumte Fristen: Halten Sie alle Fristen ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Förderhöhe und -umfang
Maximale Fördersumme und Art der Förderung
Die Förderung durch go-inno deckt bis zu 50% der Kosten für externe Beratungsleistungen ab. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro pro Unternehmen und Projekt. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Förderfähige Kosten
Gefördert werden:
- Beratungskosten durch zertifizierte Innovationsberater
- Externe Dienstleistungen zur Entwicklung von Innovationsstrategien
- Kosten für Studien und Analysen, die im Rahmen des Innovationsprojekts anfallen
Beispielrechnung zur Förderhöhe
Ein KMU plant ein Innovationsprojekt mit Gesamtkosten von 40.000 Euro für externe Beratungsleistungen. Die Förderung durch go-inno beträgt 50%, somit erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 20.000 Euro.
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Kombination mit anderen Förderprogrammen
Wie lässt sich go-inno mit anderen Programmen kombinieren?
Das Programm go-inno kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, um die Gesamtkosten für Innovationsprojekte weiter zu reduzieren. Mögliche Kombinationen umfassen:
- ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
- go-digital
- Forschungszulage (FZulG)
Vorteile der Kombination und Risiken
Risiken: Abstimmung der Förderprogramme notwendig, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Vorteile: Höhere Gesamtförderung, breitere Unterstützung für unterschiedliche Projektphasen.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Antragstellung
Best Practices und Tipps
- Wählen Sie einen erfahrenen Innovationsberater aus, der mit den Anforderungen des Programms vertraut ist.
- Planen Sie den Antragsprozess frühzeitig und bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen sorgfältig vor.
- Nutzen Sie die Beratungsleistung voll aus, um den größtmöglichen Nutzen für Ihr Unternehmen zu erzielen.
Erfahrungsberichte erfolgreicher Antragsteller
Viele Unternehmen berichten, dass die Unterstützung durch go-inno entscheidend war, um ihre Innovationsprojekte erfolgreich umzusetzen. Die Kombination aus finanzieller Unterstützung und fachlicher Beratung hat den Innovationsprozess beschleunigt und die Qualität der Ergebnisse gesteigert.
FAQ zum Fördermittel go-inno
Was ist go-inno?
go-inno ist ein Förderprogramm des BMWi, das KMU dabei unterstützt, Innovationsprojekte durch externe Beratungsleistungen zu realisieren.
Wer kann go-inno beantragen?
Förderfähig sind KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz und Bilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro.
Wie hoch ist die maximale Förderung durch go-inno?
Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro pro Projekt.
Welche Kosten sind förderfähig?
Gefördert werden Kosten für externe Beratungsleistungen durch zertifizierte Innovationsberater.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antrag erfolgt online über das BMWi-Portal und beinhaltet eine Prüfung durch das BMWi, gefolgt von einer Bewilligung und anschließender Projektdurchführung.
Kann go-inno mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, go-inno kann mit anderen Programmen wie ZIM und go-digital kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung entsteht.
Fazit und Ausblick
Das Förderprogramm go-inno bietet eine wertvolle Unterstützung für KMU, die ihre Innovationsprojekte voranbringen möchten. Durch die Kombination aus finanzieller Förderung und fachlicher Beratung können Unternehmen ihre Innovationskraft stärken und sich im Wettbewerb besser positionieren. Mit den richtigen Strategien und einem klaren Plan zur Antragstellung stehen die Chancen gut, erfolgreich von diesem Programm zu profitieren. In Zukunft wird go-inno weiterhin eine wichtige Rolle in der Innovationsförderung spielen und KMU dabei unterstützen, ihre Projekte zu realisieren und neue Märkte zu erschließen.