go-inno – Ein umfassender Leitfaden zum Förderprogramm

Das Förderprogramm go-inno ist ein wichtiges Instrument, das Zugang zu externem Fachwissen ermöglicht. Das Programm fördert externe Beratungsdienstleistungen, die KMU dabei unterstützen, Innovationspotenziale zu identifizieren und effektiv zu nutzen. Die Fördermittel werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt und bieten Unternehmen die Möglichkeit, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

FördervoraussetzungenKMU mit weniger als 100 Mitarbeitern, Jahresumsatz und Bilanzsumme max. 20 Millionen Euro.
Höhe der FörderungMax. 20.000 Euro pro Projekt und Kalenderjahr
Förderfähige KostenExterne Beratungsleistungen durch zertifizierte Innovationsberater
KomplexitätMittel
Time to Money4-6 Wochen
FristenAntragstellung vor Projektbeginn, Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss
Aufwand der Antragstellung für UnternehmenOhne Berater: ca. 1-2 Mann-Monate; Mit Berater: ca. 5-10 Manntage
Empfehlung für FördermittelberatungHoch
ReportingaufwandGering
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglichJa
ErfolgswahrscheinlichkeitOhne Beratung: ca. 50 %, Mit Beratung: ca. 80 %

Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus allen Branchen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Zu den Voraussetzungen zählen:

  • Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz von maximal 20 Millionen Euro
  • Bilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro im Vorjahr der Förderung
  • Rechtlich selbstständig und in Deutschland ansässig
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten und laufendes Insolvenzverfahren

Welche Projekte werden unterstützt?

Förderfähig sind Projekte, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse abzielen. Dabei können folgende Bereiche gefördert werden:

  • Produktinnovationen
  • Prozessinnovationen
  • Digitalisierungsvorhaben
  • Optimierung von Geschäftsmodellen

Voraussetzungen zur Antragstellung

Um einen Förderantrag zu stellen, müssen Unternehmen einen autorisierten Innovationsberater auswählen, der durch das BMWi zugelassen ist. Der Berater unterstützt bei der Erstellung des Innovationskonzepts und begleitet den gesamten Prozess.

Antragsprozess

  • Vorbereitungsphase: Auswahl eines zertifizierten Innovationsberaters, der den Antrag vorbereitet.
  • Antragsstellung: Einreichung des Antrags über das entsprechende Online-Portal des BMWi.
  • Prüfung: Das BMWi prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und die Vollständigkeit der Unterlagen.
  • Bewilligung: Bei positiver Prüfung erhält das Unternehmen einen Zuwendungsbescheid.
  • Projektumsetzung: Durchführung der Beratungsleistung durch den Innovationsberater.
  • Nachweis und Abrechnung: Nach Abschluss des Projekts wird ein Verwendungsnachweis erstellt und die Förderung ausgezahlt.

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Wichtige Dokumente und Fristen

Die Antragsstellung erfolgt digital über das Portal des BMWi. Wichtige Fristen umfassen:

  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Bearbeitungszeitraum von 4-6 Wochen
  • Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss

Häufige Fehler bei der Antragstellung und wie man sie vermeidet

  • Unvollständige Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle geforderten Dokumente eingereicht werden.
  • Falsche Angaben: Achten Sie auf korrekte und aktuelle Angaben zu Ihrem Unternehmen.
  • Versäumte Fristen: Halten Sie alle Fristen ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Förderhöhe und -umfang

Maximale Fördersumme und Art der Förderung

Die Förderung durch go-inno deckt bis zu 50% der Kosten für externe Beratungsleistungen ab. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro pro Unternehmen und Projekt. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Förderfähige Kosten

Gefördert werden:

  • Beratungskosten durch zertifizierte Innovationsberater
  • Externe Dienstleistungen zur Entwicklung von Innovationsstrategien
  • Kosten für Studien und Analysen, die im Rahmen des Innovationsprojekts anfallen

Beispielrechnung zur Förderhöhe

Ein KMU plant ein Innovationsprojekt mit Gesamtkosten von 40.000 Euro für externe Beratungsleistungen. Die Förderung durch go-inno beträgt 50%, somit erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 20.000 Euro.

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Kombination mit anderen Förderprogrammen

Wie lässt sich go-inno mit anderen Programmen kombinieren?

Das Programm go-inno kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, um die Gesamtkosten für Innovationsprojekte weiter zu reduzieren. Mögliche Kombinationen umfassen:

  • ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
  • go-digital
  • Forschungszulage (FZulG)

Vorteile der Kombination und Risiken

Risiken: Abstimmung der Förderprogramme notwendig, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Vorteile: Höhere Gesamtförderung, breitere Unterstützung für unterschiedliche Projektphasen.


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Was wird gefördert?

Wie viel wird gefördert?

Ab wann ist eine Förderung möglich?

Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Antragstellung

Best Practices und Tipps

  • Wählen Sie einen erfahrenen Innovationsberater aus, der mit den Anforderungen des Programms vertraut ist.
  • Planen Sie den Antragsprozess frühzeitig und bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen sorgfältig vor.
  • Nutzen Sie die Beratungsleistung voll aus, um den größtmöglichen Nutzen für Ihr Unternehmen zu erzielen.

Erfahrungsberichte erfolgreicher Antragsteller

Viele Unternehmen berichten, dass die Unterstützung durch go-inno entscheidend war, um ihre Innovationsprojekte erfolgreich umzusetzen. Die Kombination aus finanzieller Unterstützung und fachlicher Beratung hat den Innovationsprozess beschleunigt und die Qualität der Ergebnisse gesteigert.

FAQ zum Fördermittel go-inno

Was ist go-inno?

go-inno ist ein Förderprogramm des BMWi, das KMU dabei unterstützt, Innovationsprojekte durch externe Beratungsleistungen zu realisieren.

Wer kann go-inno beantragen?

Förderfähig sind KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz und Bilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro.

Wie hoch ist die maximale Förderung durch go-inno?

Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro pro Projekt.

Welche Kosten sind förderfähig?

Gefördert werden Kosten für externe Beratungsleistungen durch zertifizierte Innovationsberater.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Antrag erfolgt online über das BMWi-Portal und beinhaltet eine Prüfung durch das BMWi, gefolgt von einer Bewilligung und anschließender Projektdurchführung.

Kann go-inno mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, go-inno kann mit anderen Programmen wie ZIM und go-digital kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung entsteht.

Fazit und Ausblick

Das Förderprogramm go-inno bietet eine wertvolle Unterstützung für KMU, die ihre Innovationsprojekte voranbringen möchten. Durch die Kombination aus finanzieller Förderung und fachlicher Beratung können Unternehmen ihre Innovationskraft stärken und sich im Wettbewerb besser positionieren. Mit den richtigen Strategien und einem klaren Plan zur Antragstellung stehen die Chancen gut, erfolgreich von diesem Programm zu profitieren. In Zukunft wird go-inno weiterhin eine wichtige Rolle in der Innovationsförderung spielen und KMU dabei unterstützen, ihre Projekte zu realisieren und neue Märkte zu erschließen.

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Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die als kleines Unternehmen gelten. Aufgrund der Altersbeschränkung bezieht sich das Fördermittel auf Start-ups, die Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern.

Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen.

Klimaschutz ist längst nicht mehr nur ein Thema für die globale Ebene, sondern betrifft jeden von uns direkt. Gerade Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. 

Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein bedeutendes Instrument, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen zu stärken.

Mit Invest BW – Innovation III wird diese Tradition fortgesetzt, indem Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt unterstützt werden, ihre Innovationsprojekte zu realisieren.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu entwickeln.

Das Programm legt besonderen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

Wenn Sie als Unternehmer in Hamburg auf der Suche nach den besten Fördermöglichkeiten für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind, sollten Sie sich unbedingt mit den Programmen PROFI Standard und PROFI Transfer auseinandersetzen.