IGP (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des BMWI) – Ein umfassender Leitfaden

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist eine einzigartige Initiative zur Förderung innovativer Geschäftsideen in Deutschland.

Das Programm zielt darauf ab, neue und unkonventionelle Lösungen in den Bereichen Geschäftsmodelle, Digitalisierung und gesellschaftliche Herausforderungen zu fördern. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und andere innovative Akteure, die sich durch Pioniergeist und Kreativität auszeichnen.

Bedeutung und Ziele des IGP

Das IGP wurde ins Leben gerufen, um neue Innovationsfelder jenseits der klassischen Technologie- und Produktentwicklung zu erschließen. Im Fokus stehen dabei insbesondere nicht-technische Innovationen wie Geschäftsmodellinnovationen, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und die Innovationskraft des Mittelstands zu fördern.

Das Wichtigste in Kürze:

FördervoraussetzungenKleine, mittlere und große Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen, die innovative Geschäftsmodelle oder Lösungen entwickeln
Höhe der FörderungMax. 75 % der förderfähigen Kosten
Förderfähige KostenPersonalaufwendungen, Sachkosten, Drittleistungen
KomplexitätMittel
Time to Money3–6 Monate
FristenJe nach Ausschreibung unterschiedlich, üblicherweise mehrere Monate Laufzeit
Aufwand der Antragstellung für UnternehmenOhne Berater: ca. 2–3 Mann-Monate; Mit Berater: ca. 10 Manntage
Empfehlung für FördermittelberatungHoch
ReportingaufwandMittel
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglichJa
ErfolgswahrscheinlichkeitOhne Beratung: ca. 40 %, Mit Beratung: ca. 70 %

Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Ursprünglich als Teil der „Strategie 2025“ des BMWK geplant, wurde das IGP 2019 eingeführt, um die Förderlandschaft in Deutschland zu erweitern. Es sollte Lücken schließen, die durch traditionelle Technologieprogramme nicht abgedeckt werden, und so einen breiteren Ansatz zur Förderung von Innovationen bieten. Seitdem hat das Programm mehrere Förderrunden durchlaufen, in denen es eine Vielzahl von Projekten erfolgreich unterstützt hat.

Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?

Förderfähige Projekte und Bereiche

Das IGP fördert Projekte, die sich mit der Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellen, Prozessen und Dienstleistungen befassen. Dies umfasst sowohl nicht-technische als auch technologiegestützte Ansätze. Förderfähig sind Vorhaben, die:

  • Neue Geschäftsmodelle oder Dienstleistungen entwickeln.
  • Digitale Prozesse und Technologien zur Effizienzsteigerung einsetzen.
  • Soziale Innovationen und nachhaltige Geschäftspraktiken fördern.

Zielgruppen: Wer kann teilnehmen?

Das Programm richtet sich vor allem an:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Gemeinnützige KMU.
  • Start-ups und junge Unternehmen.
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Zusammenarbeit mit Unternehmen.
  • Weitere innovative Akteure, die an der Umsetzung neuartiger Geschäftsideen arbeiten.
  • Handwerksbetriebe.
  • Angehörige der freien Berufe.
  • Neugründende, die das Projekt führen
  • Sonstige Selbstständige

Voraussetzungen für die Antragstellung

Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein.
  • Das Projekt muss innovative Ansätze verfolgen, die einen klaren Mehrwert bieten und auch im internationalen Kontext Neuigkeitswert in der Problemlösung haben.
  • Es dürfen keine anderweitigen Fördermittel für das gleiche Projekt in Anspruch genommen werden.

Nicht förderfähig sind außerdem:

  • Projekte, die routinemäßig Aufträge Dritter abarbeiten.
  • Antragstellende, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
  • Unternehmen, die die im Jahr vor Ablauf der Antragsfrist bereits eine Bewilligung für ein IGP-Projekt hatten.

Antragsprozess: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ablauf des Antragsprozesses

Der Antragsprozess des IGP ist in mehrere Phasen unterteilt:

  1. Vorbereitung: Klärung der Fördervoraussetzungen und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.
  2. Antragstellung: Einreichung des Förderantrags über das entsprechende Online-Portal des BMWK.
  3. Bewertung: Fachliche Bewertung durch Experten und ggf. Rückfragen zur Konkretisierung des Projekts.
  4. Bewilligung: Erhalt des Zuwendungsbescheids und Start der Förderperiode.

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Wichtige Dokumente und Nachweise

Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter:

  • Detaillierter Projektplan und Budgetübersicht.
  • Nachweise zur Bonität und zum Unternehmenshintergrund.
  • Erklärungen zur Einhaltung der Förderbedingungen.

Tipps zur erfolgreichen Antragstellung

  • Nutzen Sie verfügbare Beratungsangebote, um den Antrag zu optimieren.
  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung und sammeln Sie alle notwendigen Dokumente.
  • Achten Sie auf eine präzise und verständliche Darstellung Ihres Projekts.

Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung

Das IGP bietet eine Zuschussfinanzierung, bei der bis zu 75

% der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die genaue Höhe variiert je nach Art des Projekts und der Größe des Unternehmens. Es wird unterschieden zwischen Machbarkeits- und Marktreifeprojekten.

Für Machbarkeitsprojekte erhalten:

  • gemeinnützige Unternehmen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Für Marktreifeprojekte erhalten

  • gemeinnützige Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die maximale Förderhöhe beträgt:

  • für Machbarkeitsprojekte bis zu 80.000 EUR
  • für Marktreifeprojekte bis zu EUR 330.000 EUR
  • für Forschungseinrichtungen und Hochschulen maximal 180.000 EUR
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Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Förderung durch das IGP kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern diese nicht dieselben Projektkosten abdecken. Eine sorgfältige Abstimmung ist hierbei notwendig, um Fördermittel effizient zu nutzen und Überschneidungen zu vermeiden.


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Was wird gefördert?

Wie viel wird gefördert?

Ab wann ist eine Förderung möglich?

Zuwendungsfähige Kosten und Besteuerung

Was wird finanziert?

Förderfähig sind:

  • Personalaufwendungen: Gehälter der im Projekt beschäftigten Mitarbeiter.
  • Sachkosten: Materialien, Verbrauchsgüter und sonstige direkt dem Projekt zuzuordnende Kosten.
  • Drittleistungen: Kosten für externe Dienstleistungen und Beratungen, die im Rahmen des Projekts erforderlich sind.

Steuerliche Behandlung der Fördermittel

Die erhaltenen Fördermittel sind in der Regel nicht steuerpflichtig. Die genauen steuerlichen Regelungen sollten jedoch im Einzelfall mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Berechnungsbeispiel und Förderbeispiele

Beispielrechnung: So viel Förderung ist möglich

Angenommen, ein kleines Unternehmen plant ein Projekt mit einem Gesamtvolumen von 100.000 €. Bei einer Förderquote von 50 % kann es Zuschüsse in Höhe von 50.000 € erhalten. Sollte das Unternehmen als KMU qualifizieren, könnte die Förderquote sogar auf 60 % steigen, was einer Fördersumme von 60.000 € entspricht.

Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis

  • Start-up im E-Commerce: Ein Unternehmen entwickelte eine innovative Plattform zur Optimierung des Online-Handels und erhielt eine Förderung von 80.000 €.
  • Digitalisierung im Handwerk: Ein Handwerksbetrieb digitalisierte seine Prozesse und erhielt hierfür eine Förderung von 50.000 €.

Erfolgsfaktoren für die Antragsstellung

Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung

  • Innovation hervorheben: Zeigen Sie klar auf, wie Ihr Projekt neue Wege geht und welche Probleme es löst.
  • Klare Zieldefinition: Definieren Sie messbare Ziele, die Sie mit dem Projekt erreichen möchten.
  • Strukturierte Planung: Eine detaillierte Projektplanung und ein realistisches Budget sind entscheidend für den Erfolg.

Häufige Fehler vermeiden

  • Unzureichende Vorbereitung: Eine unvollständige Dokumentation kann zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
  • Fehlende Klarheit: Unklare oder vage Projektbeschreibungen mindern die Erfolgschancen.

FAQ zum IGP

Welche Unternehmen können teilnehmen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen und andere innovative Akteure.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße.

Welche Kosten sind förderfähig?

Personal-, Sach- und Drittleistungskosten, die direkt dem Projekt zugeordnet werden können.

Wie lange dauert der Antragsprozess?

In der Regel zwischen 3 und 6 Monaten.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Ja, jedoch dürfen keine Überschneidungen bei den Projektkosten bestehen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag anzupassen und erneut einzureichen.

Fazit und Ausblick: Die Zukunft des IGP

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des BMWI bietet eine hervorragende Möglichkeit für Unternehmen, ihre Innovationsprojekte voranzutreiben. Mit seiner flexiblen Ausgestaltung und der breiten Förderpalette unterstützt es den deutschen Mittelstand dabei, zukunftsweisende Ideen in die Tat umzusetzen. Die fortlaufende Anpassung und Erweiterung des Programms zeigt, dass das BMWK die Bedeutung von Innovationen für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands erkannt hat und aktiv fördert.

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Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die als kleines Unternehmen gelten. Aufgrund der Altersbeschränkung bezieht sich das Fördermittel auf Start-ups, die Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern.

Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen.

Klimaschutz ist längst nicht mehr nur ein Thema für die globale Ebene, sondern betrifft jeden von uns direkt. Gerade Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. 

Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein bedeutendes Instrument, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen zu stärken.

Mit Invest BW – Innovation III wird diese Tradition fortgesetzt, indem Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt unterstützt werden, ihre Innovationsprojekte zu realisieren.

Der Innovationsgutschein Bayern dient der Förderung von Innovationsprojekten in Bereichen wie Forschung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung und neuen Technologien. 

Das Programm legt besonderen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

Wenn Sie als Unternehmer in Hamburg auf der Suche nach den besten Fördermöglichkeiten für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind, sollten Sie sich unbedingt mit den Programmen PROFI Standard und PROFI Transfer auseinandersetzen.