Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude

Der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet hierfür attraktive Fördermöglichkeiten, um Unternehmen bei der Umsetzung von energieeffizienten Bauvorhaben zu unterstützen. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Fördervoraussetzungen, den Antragsprozess, die Förderhöhe und vieles mehr, damit Sie optimal von den verfügbaren Programmen profitieren können.

Beschreibung des Fördermittels

Die Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude zielt darauf ab, die Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit von Neubauten zu fördern. Hierbei werden insbesondere solche Bauprojekte unterstützt, die innovative Techniken zur Reduktion des Energieverbrauchs einsetzen und auf erneuerbare Energien setzen. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß signifikant zu reduzieren und die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden auf ein neues Niveau zu heben.

Dieses Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugeschnitten sind.

Das Wichtigste in Kürze:

FördervoraussetzungenBis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Höhe der FörderungBaukosten, technische Anlagen, Beratungskosten
Förderfähige KostenPersonalkosten, Investitionskosten, Forschung und Entwicklung, Sachkosten
KomplexitätMittel
Time to Money3-6 Monate
FristenAntrag vor Baubeginn einreichen
Aufwand der Antragstellung für UnternehmenOhne Berater: 3–5 Mann-Monate; Mit Berater: 10–15 Manntage
Empfehlung für FördermittelberatungHoch
ReportingaufwandMittel
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglichJa
ErfolgswahrscheinlichkeitOhne Beratung: ca. 60 %, Mit Beratung: ca. 85 %

Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?

Förderfähige Antragsteller:


Förderfähig sind Unternehmen aller Größen, kommunale Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Träger öffentlicher Aufgaben, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können gefördert werden, sofern sie die weiteren Förderbedingungen erfüllen.

Geförderte Maßnahmen und Technologien:


Die Förderung deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, darunter:

  • Neubauten mit besonders hoher Energieeffizienz, die die Standards der Effizienzhaus-Klassen KfW 40 und KfW 40 Plus erreichen.
  • Innovative Technologien, wie Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
  • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaikanlagen und Batterie-Speichersysteme.

Anforderungen an die Energieeffizienz:


Es müssen spezifische technische Standards eingehalten werden, um die Förderung zu erhalten. Dazu gehört die Erfüllung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für die Effizienzhaus-Klassen. Für den klimafreundlichen Neubau ist zudem der Nachweis über den Einsatz nachhaltiger Baustoffe erforderlich.

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Antragsprozess

Schritte zur Antragstellung:
Der Antragsprozess ist klar strukturiert und umfasst folgende Schritte:

  1. Planung des Bauvorhabens: Erstellen Sie eine umfassende Planung, die alle technischen Anforderungen erfüllt.
  2. Energieberater einbinden: Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich, der die Einhaltung der Förderkriterien bestätigt.
  3. Antrag einreichen: Die Antragstellung erfolgt über die KfW oder eine andere zuständige Förderbank. Hierzu ist die Einreichung aller notwendigen Unterlagen erforderlich.
  4. Prüfung und Bescheid: Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Förderstelle erhalten Sie einen Förderbescheid, der die Höhe der Förderung bestätigt.

Benötigte Unterlagen:

  • Technische Planungsunterlagen
  • Nachweis der Kosten und Finanzierung
  • Bestätigung durch den Energieberater
  • Weitere Nachweise zu den eingesetzten Technologien

Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung

Fördersätze und Obergrenzen:


Die Förderung besteht aus Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Die Zuschüsse betragen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, wobei es Obergrenzen je nach Maßnahme gibt. Kredite können mit Tilgungszuschüssen kombiniert werden, die die finanzielle Belastung weiter senken.

Art der Förderung: Zuschüsse und Kredite:


Zuschüsse sind nicht rückzahlbare finanzielle Hilfen, während Kredite zu günstigen Konditionen vergeben werden. Diese können entweder separat oder in Kombination beantragt werden, abhängig von den spezifischen Anforderungen des Projekts.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch:

in der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ EUR 3.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben.

in der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ EUR 2.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal EUR 10 Millionen pro Vorhaben, und

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Zuwendungsfähige Kosten

Kostenarten:
Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  • Baukosten (Material und Arbeitszeit)
  • Kosten für technische Anlagen zur Energieeinsparung
  • Honorare für Energieberater und technische Planung
  • Investitionen in nachhaltige Baumaterialien und Techniken

Besteuerung

Die erhaltenen Fördermittel sind in der Regel steuerfrei, sofern sie die Fördervoraussetzungen und Höchstgrenzen nicht überschreiten. Es ist jedoch ratsam, steuerliche Aspekte frühzeitig mit dem Steuerberater zu besprechen.

Berechnungsbeispiel

Ein Beispiel: Ein Unternehmen plant den Neubau eines Bürogebäudes mit einer Gesamtinvestition von 5 Millionen Euro. Die Fördermittel können bei einem Fördersatz von 100 % bis zu 5 Millionen Euro betragen. Ein Teilbetrag kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, während der Rest als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss verfügbar ist.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Möglichkeiten der Kombination:


Die Bundesförderung kann mit anderen Förderprogrammen wie der steuerlichen Forschungsförderung kombiniert werden, um die Finanzierungslast weiter zu senken. Wichtig ist, die Kombinationsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen, da einige Programme gegenseitige Ausschlüsse enthalten können.


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Was wird gefördert?

Wie viel wird gefördert?

Ab wann ist eine Förderung möglich?

Erfolgsfaktoren für Antragsstellung

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung:

  • Sorgfältige Planung und Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind.
  • Frühzeitige Einbindung eines Energieberaters: Dies ist nicht nur Pflicht, sondern erhöht auch die Erfolgsaussichten.
  • Klare Kommunikation des Bauvorhabens: Die Ziele und Maßnahmen sollten klar und präzise dargestellt werden.

FAQ zum Fördermittel

Was wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude gefördert?


Gefördert werden energieeffiziente Neubauten, die hohe Standards der Energieeinsparung und Klimafreundlichkeit erfüllen.

Wer kann die Förderung beantragen?


Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Wie hoch ist die Förderung?


Die Fördersätze können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?


Technische Planungsunterlagen, Nachweise der Kosten, Bestätigungen durch Energieberater und spezifische Nachweise zu den verwendeten Technologien.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?


Ja, es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Förderung mit anderen Programmen zu kombinieren. Eine genaue Prüfung der Kombinationen ist notwendig.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?


Die Dauer variiert, in der Regel kann mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis wenigen Monaten gerechnet werden.

Fazit und Ausblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Baukosten für klimafreundliche und energieeffiziente Neubauten zu senken. Durch die Kombination von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihre Bauvorhaben kostengünstig realisieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es lohnt sich, frühzeitig alle Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Antragsstellung sorgfältig vorzubereiten, um die Erfolgsaussichten zu maximieren.

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Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die als kleines Unternehmen gelten. Aufgrund der Altersbeschränkung bezieht sich das Fördermittel auf Start-ups, die Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern.

Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen.

Klimaschutz ist längst nicht mehr nur ein Thema für die globale Ebene, sondern betrifft jeden von uns direkt. Gerade Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. 

Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein bedeutendes Instrument, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen zu stärken.

Mit Invest BW – Innovation III wird diese Tradition fortgesetzt, indem Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt unterstützt werden, ihre Innovationsprojekte zu realisieren.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu entwickeln.

Das Programm legt besonderen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

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