Die Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude ist ein zentrales Instrument der deutschen Bundesregierung zur Förderung nachhaltiger Bauprojekte. Sie zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß im Bausektor zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen sollen Bauherren und Investoren motiviert werden, klimafreundliche Neubauten zu realisieren, die hohe Effizienzstandards erfüllen. Diese Förderung ist Teil des übergeordneten Ziels, die Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen.
Die Förderung umfasst verschiedene Effizienzhaus-Standards, wobei höhere Standards, wie das Effizienzhaus 40 Plus, besonders attraktive Zuschüsse erhalten. Zielgruppen sind private Bauherren, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, die Neubauten planen und dabei die Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | Privathaushalte, Bauherren, Investoren; Effizienzhaus-Standards 55, 40, 40 Plus |
Höhe der Förderung | Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, Max. 150.000 Euro |
Förderfähige Kosten | Planungs-, Bau- und Materialkosten, technische Ausstattung |
Komplexität | Mittel |
Time to Money | 2-3 Monate |
Fristen | Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: 1-2 Mann-Monate; Mit Berater: 5-10 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Mittel |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja, z. B. KfW-Förderungen |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 60 %, Mit Beratung: ca. 85 % |
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Um die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Zielgruppen: Gefördert werden Privathaushalte, Bauherren und Investoren, die neue Wohngebäude errichten wollen.
- Effizienzstandards: Die Gebäude müssen bestimmte Effizienzhaus-Standards einhalten, wie das Effizienzhaus 40 oder 55. Diese Standards definieren den maximalen Energiebedarf und die Nutzung erneuerbarer Energien.
- Nachhaltigkeitskriterien: Zusätzlich zu den energetischen Anforderungen müssen die Bauten nachhaltige Materialien und Techniken nutzen.
- Wichtige Dokumente: Für die Antragstellung sind Nachweise über die Erfüllung der Effizienzstandards, Energiebedarfsausweise sowie Planungs- und Baudokumente erforderlich.
Wichtige Kriterien:
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) werden von einer akkreditierten Zertifizierungstelle zuerkannt.
Antragsprozess
Der Antragsprozess für die Bundesförderung ist klar strukturiert, dennoch gibt es einige Fallstricke, die beachtet werden sollten:
- Planung und Beratung: Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, eine Energieberatung durchzuführen, um die optimale Effizienzhaus-Stufe zu bestimmen.
- Antragsstellung: Der Antrag kann online über das BAFA-Portal eingereicht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente vollständig bereitzustellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Prüfung und Bewilligung: Nach Einreichung prüft die zuständige Behörde den Antrag. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Bewilligung der Fördermittel.
- Auszahlung: Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten und Vorlage der entsprechenden Nachweise.
Tipp: Achten Sie darauf, den Antrag vor Baubeginn zu stellen, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist.
Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung
Die Fördersätze variieren je nach gewähltem Effizienzhaus-Standard und Art der Fördermittel. Grundsätzlich können bis zu 100% der förderfähigen Kosten erstattet werden.
- Zuschüsse: Je höher der Effizienzhaus-Standard, desto höher fällt der Zuschuss aus. Beispielsweise können für ein Effizienzhaus 40 Plus bis zu 25 % der förderfähigen Kosten erstattet werden. Der Förderquotient bezieht sich auf die max. Fördersumme, beispielsweise 20 % von 120.000 EUR = 24.000 EUR max. Förderung.
- Darlehen: Neben Zuschüssen werden zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen angeboten, die ebenfalls an den erreichten Effizienzhaus-Standard gekoppelt sind.
- Förderhöchstbetrag: Für Neubauten beträgt der maximale Förderhöchstbetrag bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit in der Stufe “klimafreundliches Gebäude mit QNG und 100.000 Euro für die Stufe “klimafreundliches Wohngebäude”.
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Zu den zuwendungsfähigen Kosten zählen:
- Planungskosten: Architekten- und Ingenieurleistungen, die zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards beitragen.
- Baukosten: Material- und Arbeitskosten für die Gebäudehülle, Wärmedämmung, Fenster und Türen.
- Technische Ausstattung: Kosten für effiziente Heizungssysteme, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Photovoltaikanlagen.
Berechnungsbeispiel:
Effizienzhaus-Standard | Zuschusshöhe | Maximaler Kreditbetrag |
Effizienzhaus 55 | Bis zu 20 % | Bis zu 120.000 € |
Effizienzhaus 40 | Bis zu 25 % | Bis zu 150.000 € |
Effizienzhaus 40 Plus | Bis zu 30 % | Bis zu 150.000 € |
Für ein Effizienzhaus 40 Plus Neubau mit einer Wohnfläche von 150 m² belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 400.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 25 % beträgt die mögliche Förderung 100.000 Euro, was die Finanzierung erheblich erleichtert.
Besteuerung
Die Besteuerung der erhaltenen Fördermittel erfolgt in der Regel als Zuschuss, der nicht steuerpflichtig ist. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Förderung die Abschreibungsmöglichkeiten für das Gebäude beeinflussen kann. Eine detaillierte steuerliche Beratung ist daher empfehlenswert, um die volle Steueroptimierung zu nutzen.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es bestimmte Bedingungen und Einschränkungen:
- KfW-Programme: Die Kombination mit KfW-Förderkrediten ist zulässig, solange die Gesamtsumme der Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.
- Steuerliche Vorteile: Neben der direkten Förderung können auch steuerliche Vorteile, wie die Sonderabschreibung für energetische Maßnahmen, genutzt werden.
- Förderüberschneidungen vermeiden: Achten Sie darauf, dass nicht dieselben Maßnahmen mehrfach gefördert werden.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Erfolgsfaktoren für Antragsstellung
Ein erfolgreicher Antrag erfordert sorgfältige Vorbereitung:
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie die Planung und Beantragung frühzeitig, idealerweise bereits in der Entwurfsphase.
- Dokumentation: Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit, um die Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards nachzuweisen.
- Expertenberatung: Nutzen Sie die Expertise von Energieberatern, um die besten Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
FAQ zum Fördermittel
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist ein Programm, das Bauherren unterstützt, energieeffiziente und nachhaltige Wohngebäude zu errichten.
Welche Gebäude sind förderfähig?
Förderfähig sind Neubauten, die die Effizienzhaus-Standards 55, 40 oder 40 Plus erreichen und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung variiert je nach Effizienzhaus-Standard und kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Kann die Förderung rückwirkend beantragt werden?
Nein, die Förderung muss vor Baubeginn beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Nachweise über die Erfüllung der Effizienzstandards, Energieausweise, Planungsunterlagen und eine detaillierte Kostenaufstellung.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt aber in der Regel 2-3 Monate ab vollständiger Einreichung der Unterlagen.
Fazit und Ausblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude bietet eine attraktive Möglichkeit, nachhaltige Bauprojekte finanziell zu unterstützen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch die Kombination von Zuschüssen und Darlehen können Bauherren die initialen Investitionskosten deutlich reduzieren.
Mit Blick auf die steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit wird diese Förderung in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle spielen. Nutzen Sie die Chance, Ihr Bauprojekt zukunftssicher zu gestalten und profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten.