Innovationen sind der Schlüssel zum Erfolg in einer sich ständig verändernden Wirtschaft. Das Förderprogramm „Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF)“ in Schleswig-Holstein bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Innovationsprojekte finanziell zu unterstützen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die BIF-Förderung, von den Voraussetzungen über den Antragsprozess bis hin zur optimalen Nutzung der Fördermittel.
Beschreibung des Fördermittels
Die Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF) Schleswig-Holstein zielt darauf ab, innovative Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Das Programm fördert insbesondere Projekte, die zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse beitragen. Es soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schleswig-Holstein stärken und den Standort für die Zukunft fit machen.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | KMU mit Sitz in Schleswig-Holstein |
Höhe der Förderung | Max. 200.000 Euro pro Projekt |
Förderfähige Kosten | Personalaufwendungen, Sachkosten |
Komplexität | Mittel |
Time to Money | 3 Monate |
Fristen | Keine festen Fristen, fortlaufende Antragsmöglichkeit |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: ca. 2 Mann-Monate; Mit Berater: ca. 10 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Mittel |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 60 %, Mit Beratung: ca. 90 % |
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Wer wird gefördert?
Förderfähig sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Auch Start-ups und Unternehmen in Krisensituationen können von der Förderung profitieren. - Was wird gefördert?
Förderfähig sind Projekte, die eine hohe Innovationskraft aufweisen und zur Entwicklung neuer oder wesentlicher Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen führen. - Wie wird gefördert?
Es können sowohl eigenbetriebliche Forschung als auch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen gefördert werden. Wichtig ist, dass das Projekt auf innovative Lösungen abzielt und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leistet.
Antragsprozess: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Antragsprozess für die BIF-Förderung ist in mehrere Schritte unterteilt:
- Registrierung und Voranmeldung:
Zunächst erfolgt eine Registrierung auf dem Förderportal der WTSH. Hier werden die grundlegenden Unternehmensdaten eingegeben. - Antragstellung:
Der Antrag wird digital eingereicht und muss detaillierte Informationen zum geplanten Innovationsvorhaben enthalten. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem ein Projektplan, ein Finanzierungsplan sowie Nachweise über die Innovationshöhe des Projekts. - Prüfung und Bewilligung:
Nach der Einreichung prüft die zuständige Behörde den Antrag. Erfolgreiche Anträge erhalten eine Bewilligungszusage, die genaue Höhe der Förderung wird festgelegt. - Projektumsetzung und Reporting:
Während der Projektlaufzeit sind regelmäßige Fortschrittsberichte vorzulegen. Eine Abschlussabrechnung ist nach Projektende erforderlich.
Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung
Die BIF Schleswig-Holstein bietet verschiedene Arten von Förderungen, hauptsächlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse:
Art der Förderung:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. In einigen Fällen können auch Darlehen mit günstigen Konditionen gewährt werden.
Fördersätze:
Die Förderquote beträgt bei Einzelprojekten in der Regel zwischen 35 % und 70 %, bei Kooperationsvorhaben maximal 80 % der förderfähigen Kosten. Die genaue Förderquote hängt von der Größe des Unternehmens und der Innovationshöhe des Projekts ab.
Maximale Förderhöhe:
Die maximale Förderhöhe liegt bei 200.000 Euro pro Projekt. Bei besonders innovativen Projekten kann dieser Betrag im Einzelfall überschritten werden.
Jetzt Termin sichern.
Zuwendungsfähige Kosten
Zu den förderfähigen Kosten zählen:
- Personalaufwendungen:
Löhne und Gehälter von Mitarbeitenden, die direkt mit dem Innovationsprojekt betraut sind. - Sachkosten:
Materialien, Geräte und sonstige notwendige Investitionen, die für die Durchführung des Projekts benötigt werden. - Externe Dienstleistungen:
Kosten für externe Beratungen und Dienstleistungen, die zur Unterstützung des Innovationsprozesses erforderlich sind.
Nicht förderfähig sind hingegen laufende Betriebskosten, wie Miete, Energie oder nicht projektbezogene Personalaufwendungen.
Besteuerung
Die erhaltenen Fördermittel sind in der Regel steuerfrei. Es ist wichtig, die Fördermittel korrekt in der Buchhaltung zu erfassen und die steuerlichen Vorschriften zu beachten. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.
Berechnungsbeispiel
Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Förderhöhe:
- Projektkosten: 100.000 Euro
- Fördersatz: 40 %
- Zuschuss: 40.000 Euro
Das Unternehmen erhält somit einen Zuschuss von 40.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Unterstützung kann entscheidend sein, um die finanziellen Hürden eines Innovationsprojekts zu überwinden.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die BIF-Förderung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern dies die Gesamtförderquote nicht überschreitet. Beispiele für kombinierbare Programme sind die steuerliche Forschungszulage oder andere EU-Förderungen.
Vorteile:
Eine Kombination kann die Gesamtförderung erhöhen und die Projektrisiken weiter reduzieren.
Nachteile:
Die Kombination kann den administrativen Aufwand erhöhen, da die Anforderungen der verschiedenen Programme erfüllt werden müssen.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Erfolgsfaktoren für Antragsstellung
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind folgende Punkte entscheidend:
- Klare Projektbeschreibung:
Ein gut ausgearbeiteter Projektplan, der die Innovationshöhe und den wirtschaftlichen Nutzen klar darstellt. - Vollständige Unterlagen:
Alle benötigten Unterlagen sollten vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden. - Frühzeitige Planung:
Starten Sie frühzeitig mit der Planung und berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeiten der Behörden.
FAQ zum Fördermittel
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 3 Monate. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen.
Kann die Förderung auch rückwirkend beantragt werden?
Nein, die Förderung kann nur für zukünftige Projekte beantragt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Antrags?
Mit sorgfältiger Vorbereitung und vollständigen Unterlagen liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit bei etwa 60 %. Mit professioneller Unterstützung kann diese Quote auf über 90 % gesteigert werden.
Welche Projekte haben die besten Chancen auf Förderung?
Projekte, die sich durch eine hohe Innovationshöhe und wirtschaftliche Relevanz auszeichnen, haben die besten Chancen.
Ist die Förderung auch für Einzelunternehmen möglich?
Ja, die Förderung steht auch Einzelunternehmen offen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.
Welche zusätzlichen Vorteile bietet die BIF-Förderung?
Neben der finanziellen Unterstützung bietet die BIF-Förderung Zugang zu einem Netzwerk von Experten und Förderberatern.
Fazit und Ausblick
Die Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF) in Schleswig-Holstein bietet Unternehmen eine wertvolle Unterstützung, um ihre Innovationsprojekte zu realisieren. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung können Unternehmen von dieser Förderung erheblich profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. In Zukunft wird die Bedeutung solcher Förderprogramme weiter zunehmen, da Innovationen der Schlüssel zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sind.