Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein bedeutendes Instrument, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen zu stärken. Mit gezielten Förderungen unterstützt es kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Technologien und der Umsetzung von Innovationsprojekten. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Fördervoraussetzungen, den Antragsprozess, die Förderhöhe und vieles mehr.
Beschreibung des Fördermittels
Das Programm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zur Stärkung der technologischen Basis Thüringens beitragen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu verbessern und innovative Lösungen in den Markt zu bringen. Gefördert werden Projekte, die neue Technologien entwickeln, bestehende Prozesse optimieren oder zur Erhöhung der Innovationskraft in Thüringen beitragen.
Zielsetzung und Bedeutung für die regionale Entwicklung
Das Programm soll die Innovationsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft steigern, insbesondere in den Bereichen Automobilindustrie, Maschinenbau, Medizintechnik und erneuerbare Energien. Die Förderung trägt dazu bei, die Region als attraktiven Standort für innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu positionieren.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Thüringen, die technologische Innovationen verfolgen |
Höhe der Förderung | – Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, max. 2,5 Millionen Euro pro Projekt – Bei Verbundprojekten gelten werden bis zu 80%, max. 7,5 Millionen Euro pro Projekt gefördert |
Förderfähige Kosten | Personalkosten, Sachkosten, Auftragsforschung, Investitionen in Technologien |
Komplexität | Mittel |
Time to Money | 3–6 Monate |
Fristen | Antragstellung jederzeit möglich |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: ca. 4 Mann-Monate; Mit Berater: 5 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Mittel |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 30 %, Mit Beratung: ca. 80 % |
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Zielgruppen und Fördervoraussetzungen
Die Förderung richtet sich primär an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Start-ups mit Sitz in Thüringen. Förderfähig sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Großunternehmen im Verbund mit KMU
- Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller in Thüringen ansässig sein und Projekte einreichen, die einen klaren Bezug zu technologischen Innovationen haben. Voraussetzung ist, dass die Projekte mindestens einen der folgenden Aspekte fördern:
- Entwicklung neuer Technologien
- Optimierung bestehender Prozesse
- Markteinführung innovativer Produkte oder Dienstleistungen
Förderfähige Projekte und Aktivitäten
Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Digitalisierung, Umwelttechnologien und Mobilität.
Folgende Themen werden gefördert:
- Industrielle Produktion und Systeme,
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik,
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft,
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung,
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen.
Antragsprozess
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Antragsverfahren
Der Antragsprozess für FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist klar strukturiert und erfolgt in mehreren Schritten:
Prüfung und Bewilligung: Nach Einreichung wird der Antrag geprüft. Bei positiver Bewertung erhält der Antragsteller einen Förderbescheid.
Registrierung und Anmeldung: Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank. Eine Registrierung ist erforderlich.
Einreichung der Projektbeschreibung: Die Antragsteller müssen eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielen, Maßnahmen und erwarteten Ergebnissen einreichen.
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Dokumente und Nachweise
Für die Antragstellung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter:
- Detaillierter Projektplan
- Nachweise zur Finanzierungsstruktur
- Lebenslauf der Projektleiter
- Ggf. Partnerschaftsvereinbarungen bei Kooperationsprojekten
Häufige Fehler und Tipps zur Vermeidung
Um den Antrag erfolgreich zu gestalten, sollten typische Fehler vermieden werden, wie unvollständige Angaben oder unklare Zieldefinitionen. Es empfiehlt sich, den Antrag vor der Einreichung durch Experten prüfen zu lassen.
Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung
Förderquoten und Höchstsummen
Die Förderquote variiert je nach Art des Antragstellers und Projektart:
- Thüringen FuE individuell
für Unternehmen je nach Größe bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung.
Einzelbetriebliche FuE-Vorhaben werden bis maximal EUR 2,5 Millionen gefördert. - Thüringen Verbund
für Unternehmen je nach Größe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung.
Verbundvorhaben werden bis maximal EUR 7,5 Millionen gefördert. - Thüringen Verbund Dynamik
für Unternehmen je nach Größe bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung. Dynamische Verbundvorhaben werden mit bis zu EUR 500.000 Zuschuss gefördert. - Innovationsgutscheinen
bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise bei InnoPrepare für Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Wissenschaftseinrichtungen erhalten im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 100 Prozent Zuschuss.
Die maximale Förderhöhe liegt bei Einzelprojekten bei 2,5 Millionen Euro und Verbundprojekten bei 7,5 Millionen Euro pro Projekt.
Arten der Förderung (Zuschuss, Darlehen etc.)
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. In bestimmten Fällen sind auch zinsgünstige Darlehen möglich, um die Umsetzung der Projekte zu erleichtern.
Zuwendungsfähige Kosten
Übersicht der förderfähigen Kostenarten
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Personalkosten für Forschungspersonal
- Kosten für Materialien und Ressourcen
- Aufwendungen für Auftragsforschung
- Investitionen in Laborausstattung und Technologie
Besteuerung
Steuerliche Behandlung der Förderungen
Die erhaltenen Förderungen sind in der Regel steuerfrei und wirken sich nicht negativ auf die steuerliche Belastung des Unternehmens aus. Es ist jedoch ratsam, sich mit einem Steuerberater abzustimmen, um mögliche Auswirkungen im Einzelfall zu klären.
Berechnungsbeispiel
Ein Unternehmen plant ein Forschungsprojekt mit einem Budget von 1 Million Euro. Bei einer Förderung von 50 % würden 500.000 Euro als Zuschuss gewährt. Die restlichen Mittel müssen durch Eigenkapital oder andere Finanzierungsquellen bereitgestellt werden.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Möglichkeiten zur Kombination mit anderen Förderungen
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, wie beispielsweise:
- ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
- EU-Förderprogramme wie Horizon Europe
- Landesprogramme zur Technologieförderung
Synergien und Einschränkungen
Bei der Kombination verschiedener Fördermittel ist darauf zu achten, dass die Gesamtförderung die Projektkosten nicht übersteigt. Zudem müssen die spezifischen Regelungen der jeweiligen Programme beachtet werden.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Erfolgsfaktoren für Antragsstellung
Erfolgsstrategien für eine erfolgreiche Antragstellung
- Klare Definition der Projektziele: Eine präzise und nachvollziehbare Darstellung der Ziele erhöht die Erfolgsaussichten.
- Partnerschaften: Kooperationen mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen können die Chancen auf Bewilligung verbessern.
- Erfahrung und Expertise: Nutzen Sie die Erfahrung von Beratern oder spezialisierten Dienstleistern.
Zusammenarbeit mit Beratern und Experten
Die Unterstützung durch erfahrene Berater kann den Aufwand erheblich reduzieren und die Erfolgsaussichten steigern. Mit Beratern sinkt der Aufwand der Antragstellung oft auf wenige Manntage.
FAQ zum Fördermittel
Was ist FTI-Thüringen TECHNOLOGIE?
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein Förderprogramm, das Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Technologien unterstützt.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Start-ups in Thüringen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote variiert zwischen 25 % und 70 %, abhängig von der Art des Antragstellers.
Welche Kosten sind förderfähig?
Personalkosten, Sachkosten, Auftragsforschung und Investitionen in Technologien sind förderfähig.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Der Antragsprozess dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Kombination, z.B. mit ZIM oder EU-Programmen.
Fazit und Ausblick
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE bietet erhebliche Chancen für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in die Zukunft investieren möchten. Durch eine gezielte Förderung von Innovationen wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, sondern auch die technologische Basis Thüringens gestärkt. Unternehmen sollten die Möglichkeit nutzen, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und bei Bedarf auf Experten zurückzugreifen, um ihre Erfolgschancen zu maximieren.