Baden-Württemberg ist bekannt für seine Innovationskraft und wirtschaftliche Stärke. Mit Invest BW – Innovation III wird diese Tradition fortgesetzt, indem Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt unterstützt werden, ihre Innovationsprojekte zu realisieren. Dieses Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu sichern und den Standort als eine führende Innovationsregion Europas zu stärken.
Beschreibung des Fördermittels
Invest BW – Innovation III ist ein Förderprogramm, das speziell darauf abzielt, innovative Projekte in Baden-Württemberg zu fördern. Es unterstützt Unternehmen dabei, neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die auf dem Markt bestehen können. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Region zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten.
Das Programm richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch an Großunternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei liegt der Fokus auf Projekten, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen und potenziell zu einer signifikanten Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen können.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | Unternehmen in BW, Projekte mit Innovationshöhe, Kooperationen möglich |
Höhe der Förderung | Max. 650.000 Euro, Fördersatz bis zu 45% für KMU, 15% für Großunternehmen |
Förderfähige Kosten | Personalkosten, Sachkosten, Dienstleistungskosten |
Komplexität | Mittel – Hoch |
Time to Money | 4-6 Monate |
Fristen | Variieren, aktuelle Fristen auf der Invest BW-Website |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: 2-3 Mann-Monate; Mit Berater: 10-15 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Mittel |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 40 %, Mit Beratung: ca. 75 % |
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Zielgruppen und Anforderungen
Invest BW – Innovation III richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen, die in Baden-Württemberg ansässig sind oder eine Niederlassung in der Region haben. Förderfähig sind Projekte, die sich durch einen hohen Innovationsgrad auszeichnen, sei es in der Produktentwicklung, in Dienstleistungen oder in der Optimierung von Geschäftsprozessen.
Voraussetzungen:
- Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
- Das Projekt muss klar definierte Innovationsziele verfolgen.
- Der Antragsteller muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts nachweisen können.
- Forschungseinrichtungen und Universitäten können als Kooperationspartner beteiligt sein.
Förderbare Projekte
Gefördert werden Projekte, die:
- eine hohe Innovationshöhe aufweisen,
- technologisch neuartig sind,
- eine nachhaltige Marktstrategie verfolgen,
- zur Erhöhung der Ressourceneffizienz beitragen.
Besonders gefördert werden Projekte, die den Fokus auf Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Nachhaltigkeit legen. Es wird auch Wert auf Projekte gelegt, die eine Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördern.
Konkret wird folgende Zukunftstechnologien gefördert:
- Künstliche Intelligenz,
- Quantentechnologien,
- Gesundheitstechnologien,
- Biointelligente Systeme,
- innovative Mobilitätssysteme,
- CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher,
- Klimaschutz,
- Ressourceneffizienz,
- Gesundheitsdienstleistungen oder
- Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.
Antragsprozess
Schritt-für-Schritt Anleitung
Der Antragsprozess für Invest BW – Innovation III ist strukturiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Hier sind die Schritte, die Sie beachten müssen:
- Registrierung und Zugang zum Portal: Der erste Schritt besteht in der Registrierung im Invest BW-Portal. Unternehmen müssen sich mit ihren Firmendaten anmelden und erhalten Zugang zum Antragsbereich.
- Erstellung des Antrags: Hierbei sind detaillierte Angaben zum Projekt erforderlich. Dazu gehören eine Projektbeschreibung, die geplanten Innovationsziele und der Zeitrahmen.
- Einreichung erforderlicher Unterlagen: Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind Finanzpläne, Businesspläne und gegebenenfalls technische Spezifikationen beizufügen.
- Prüfung durch die Bewilligungsstelle: Nach Einreichung wird der Antrag von einer Kommission geprüft, die die Förderfähigkeit des Projekts beurteilt.
- Bewilligung und Mittelabruf: Bei positiver Entscheidung wird der Förderbescheid ausgestellt, und die Mittel können abgerufen werden.
Benötigte Dokumente
- Vollständiger Projektantrag
- Finanzierungsplan
- Wirtschaftlichkeitsnachweise
- Partnerschaftsvereinbarungen bei Kooperationsprojekten
- Nachweise zur Innovationshöhe und Marktrelevanz
Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung
Fördersätze und Modalitäten
Invest BW – Innovation III bietet Zuschüsse, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Projektart und Unternehmensgröße:
- KMU: Bis zu 45% der förderfähigen Kosten
- Großunternehmen: Bis zu 15% der förderfähigen Kosten
- Kooperationsprojekte: Erhöhung des Fördersatzes um bis zu 10%
- Forschungseinrichtungen: Bis zu 100% (in begründeten Fällen)
Maximale Fördersumme
Die Förderbeträge sind abhängig von der Projektgröße und -relevanz. Die Fördersummen werden entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung des Projekts und der erwarteten Auswirkungen auf den Markt festgelegt.
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 650.000 Euro. Bei Projekten, die in Kooperation als Verbundvorhaben umgesetzt, 1.300.000 Euro. Bei Projekten mit besonderer strategischer Bedeutung kann diese Summe auf Antrag erhöht werden.
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Zuwendungsfähige Kosten
Förderfähige Aufwendungen
Die förderfähigen Kosten im Rahmen von Invest BW – Innovation III umfassen:
- Personalkosten: Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, die direkt an den Innovationsprojekten arbeiten.
- Sachkosten: Materialkosten, Forschungseinrichtungen und Laborressourcen.
- Dienstleistungskosten: Externe Dienstleistungen, die für die Entwicklung des Projekts notwendig sind.
- Reisekosten: Kosten für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, z. B. zu Partnern oder Konferenzen.
Nicht förderfähig sind Ausgaben für bereits abgeschlossene Projekte, laufende Betriebskosten oder Kosten, die außerhalb des Projektzeitraums entstanden sind.
Besteuerung
Die erhaltenen Förderungen sind in der Regel steuerfrei und wirken sich nicht negativ auf die steuerliche Belastung des Unternehmens aus. Es ist jedoch ratsam, sich mit einem Steuerberater abzustimmen, um mögliche Auswirkungen im Einzelfall zu klären.
Berechnungsbeispiel
Um die Förderhöhe besser zu verstehen, betrachten wir folgendes Beispiel:
- Projektumfang: 500.000 Euro
- Fördersatz für KMU: 45%
- Förderbetrag: 225.000 Euro
Dieses Beispiel zeigt, wie förderfähige Kosten einen direkten Einfluss auf die Zuschusshöhe haben. Durch kluge Planung können Unternehmen die maximale Förderung erreichen und somit die finanzielle Last erheblich reduzieren.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Möglichkeiten der Kombination
Invest BW – Innovation III lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, sofern keine Doppelförderung erfolgt. Fördermittel, die aus anderen staatlichen Programmen bezogen werden, können in den Finanzierungsplan integriert werden, jedoch müssen die förderfähigen Kosten eindeutig abgegrenzt werden.
Programme wie ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) oder die steuerliche Forschungszulage können ideal ergänzt werden, um eine umfassende Finanzierung sicherzustellen.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Erfolgsfaktoren für Antragsstellung
Best Practices
- Sorgfältige Planung: Ein detaillierter Projektplan und eine klare Zielsetzung sind entscheidend.
- Gute Vorbereitung: Alle erforderlichen Unterlagen sollten vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Kooperation mit Experten: Die Unterstützung durch Fördermittelberater kann die Erfolgsquote erhöhen.
- Klare Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass die Innovationshöhe Ihres Projekts klar herausgestellt wird.
Häufige Fehler, die vermieden werden sollten, sind unvollständige Anträge, mangelnde Nachweise zur Innovationshöhe oder ungenaue Budgetplanungen.
FAQ zum Fördermittel
Welche Projekte sind förderfähig?
Projekte mit einem hohen Innovationsgrad, die neue Technologien oder Geschäftsmodelle entwickeln.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Bis zu 650.000 Euro pro Projekt. Erhöhungen sind in Ausnahmefällen oder im Verbund möglich.
Welche Unternehmen können sich bewerben?
Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination ist möglich, solange keine Doppelförderung stattfindet.
Gibt es eine Antragsfrist?
Die Antragsfristen variieren. Es ist ratsam, die aktuellen Fristen auf der Invest BW-Website zu prüfen.
Wie hoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit?
Die Erfolgswahrscheinlichkeit kann durch eine gute Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit Experten erheblich gesteigert werden.
Weitere Informationen zum zentralen Förderprogramm BW-Invest finden Sie hier.
Fazit und Ausblick
Invest BW – Innovation III bietet eine hervorragende Möglichkeit, innovative Projekte in Baden-Württemberg voranzutreiben. Mit attraktiven Förderquoten und der Möglichkeit zur Kombination mit anderen Programmen stellt es eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen dar, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken möchten. Der Ausblick ist positiv: Weitere Aufstockungen und Ausweitungen des Programms sind bereits in Planung, um die Innovationskraft des Standorts langfristig zu sichern.