Das Förderprogramm Invest BW ist ein zentrales Instrument der Innovations- und Wirtschaftspolitik des Landes Baden-Württemberg. Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu entwickeln.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | Unternehmen jeder Größe und Branche in Baden-Württemberg, die innovative Projekte im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation durchführen |
Höhe der Förderung | Maximal 45 % der förderfähigen Kosten für KMUs, bis zu 25 % für große Unternehmen. Obergrenze bei 1,3 Million Euro |
Förderfähige Kosten | Personalkosten, Sachkosten, externe Dienstleistungen |
Komplexität | Mittel |
Time to Money | 3–6 Monate |
Fristen | Unterschiedlich je nach Ausschreibung, genaue Beachtung erforderlich |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: 2-3 Mann-Monate; Mit Berater: 10-15 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Mittel |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 50 %, Mit Beratung: ca. 75 % |
Was ist Invest BW?
Invest BW ist ein breit angelegtes Förderprogramm, das darauf abzielt, Unternehmen bei der Realisierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
Ziele und Bedeutung für Baden-Württemberg
Die Hauptziele von Invest BW umfassen:
- Förderung von Innovationen: Durch Investitionen in Forschung und Entwicklung sollen neue Technologien und Produkte entwickelt werden.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen sollen durch gezielte Förderung ihre Marktposition ausbauen können.
- Schaffung von Arbeitsplätzen: Investitionen in innovative Projekte tragen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
- Nachhaltige Entwicklung: Das Programm unterstützt Projekte, die auf nachhaltige Lösungen und grüne Technologien abzielen.
Seit seiner Einführung hat Invest BW bereits zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg dabei unterstützt, innovative Ideen in die Tat umzusetzen und so einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu leisten.
Wer kann gefördert werden?
- Anspruchsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , Start-Ups, Unternehmen der freien Berufe, Forschungseinrichtungen und Hochschulen (Im Verbund). Alle Akteure müssen einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg vorweisen können.
- Branchen: Es gibt keine branchenspezifischen Einschränkungen, jedoch müssen die Projekte in Baden-Württemberg durchgeführt werden und einen klaren Bezug zur Wirtschaft des Landes haben.
Anforderungen an Unternehmen und Projekte
Förderfähig sind Projekte, die:
- Innovativ und zukunftsorientiert sind.
- Einen klaren Bezug zu Forschung, Entwicklung und Innovation haben.
- Einen Mehrwert für den Standort Baden-Württemberg bieten, wie z.B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Einführung neuer Technologien.
Bewertungskriterien für die Förderfähigkeit
Die Bewertung erfolgt anhand verschiedener Kriterien, darunter:
- Innovationshöhe des Projekts
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Marktpotenzial und Wettbewerbsvorteil
Antragsprozess für Invest BW
Der Antragsprozess ist klar strukturiert, dennoch erfordert er eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Ein erfolgreicher Antrag kann den Unterschied machen, wenn es darum geht, Ihre Innovationsprojekte zu finanzieren.
Schritte zur Antragstellung
- Erstberatung und Projektvorbereitung: Vor der eigentlichen Antragstellung empfiehlt es sich, eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um die Förderfähigkeit des Projekts abzuklären.
- Antragstellung: Der Antrag muss online über das Förderportal des Landes eingereicht werden. Alle erforderlichen Dokumente, wie Projektbeschreibungen, Finanzierungspläne und Unternehmensnachweise, sind beizufügen.
- Prüfung und Bewilligung: Nach Einreichung wird der Antrag geprüft. Dabei werden sowohl formale als auch inhaltliche Aspekte berücksichtigt.
- Vertragsabschluss und Förderbeginn: Nach der Bewilligung erfolgt der Abschluss eines Fördervertrags. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel in mehreren Raten, abhängig vom Projektfortschritt.
Wichtige Dokumente und Fristen
Fristen: Die Antragsfristen variieren je nach Ausschreibung und müssen genau beachtet werden. Verzögerungen können zur Ablehnung des Antrags führen.
Dokumente: Neben dem Antragsformular sind detaillierte Projektpläne, Finanzierungspläne und Nachweise über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens erforderlich.
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Tipps für eine erfolgreiche Antragsstellung
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie Beratungsangebote, um den Antrag optimal vorzubereiten.
- Präzise Angaben: Achten Sie auf klare und präzise Angaben zu Ihrem Projekt, insbesondere zu den erwarteten Innovations- und Markteffekten.
Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung
Invest BW bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt sind. Je nach Art des Projekts und Größe des Unternehmens können die Fördersätze variieren:
- Kleine Unternehmen: 45%
- Mittlere Unternehmen: 35%
- Unternehmen < 3000 Mitarbeiter: 25%
- Unternehmen > 3000 Mitarbeiter: 15 %
- Förderhöhe zwischen 20.000 Euro bis 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 1,3 Mio. Euro (für Verbundvorhaben)
Fördersätze und maximale Förderbeträge
- Fördersätze: In der Regel beträgt die Förderung bis zu 45 % der förderfähigen Kosten für KMUs und bis zu 25 % für große Unternehmen.
- Maximale Förderbeträge: Die Obergrenze für das Fördermittel liegt für Einzelvorhaben bei 650.000 Euro und bei Verbundvorhaben bei 1,3 Million Euro pro Projekt.
Förderfähige Kosten und Aufwendungen
Förderfähig sind:
- Personalkosten: Gehälter für Mitarbeiter, die direkt an den geförderten Projekten arbeiten.
- Sachkosten: Material- und Betriebskosten, die direkt mit dem Projekt in Zusammenhang stehen.
- Externe Dienstleistungen: Kosten für externe Dienstleister, die spezielle Aufgaben im Rahmen des Projekts übernehmen.
Auszahlung und Verwaltung der Fördermittel
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel in Tranchen. Die genauen Modalitäten sind im Fördervertrag festgelegt. Unternehmen müssen die Verwendung der Mittel dokumentieren und regelmäßig Berichte über den Fortschritt des Projekts einreichen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähige Kosten umfassen sowohl direkte als auch indirekte Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen. Hierzu zählen insbesondere:
- Direkte Kosten: Personalkosten, Materialkosten und Kosten für externe Dienstleistungen.
- Indirekte Kosten: Overhead-Kosten, wie Miete und Verwaltungskosten, die anteilig auf das Projekt umgelegt werden können.
Die detaillierten Bestimmungen zu den förderfähigen Kosten sind im Förderleitfaden von Invest BW geregelt und sollten sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aufwendungen berücksichtigt werden.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Eine Kombination von Invest BW mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Welche Programme lassen sich kombinieren?
- Landesspezifische Förderungen: Invest BW kann mit weiteren landesspezifischen Programmen kombiniert werden, wenn keine Überfinanzierung des Projekts entsteht.
- ZIM-Förderung: Eine Kombination mit der Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist möglich, solange die Förderungen unterschiedliche Kostenpositionen abdecken.
- EFRE-Förderung: Auch die Kombination mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann unter bestimmten Umständen erfolgen.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Besonderheiten und Einschränkungen bei der Kombination
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Doppelförderung derselben Kostenpositionen vermieden werden muss. Zudem sollten die Bedingungen und Richtlinien der jeweiligen Programme genau geprüft werden, um alle Anforderungen zu erfüllen.
Besteuerung und Reporting
Fördermittel aus Invest BW sind steuerlich begünstigt und müssen nicht als Ertrag versteuert werden, solange sie für förderfähige Projekte verwendet werden. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen an die Dokumentation und das Reporting.
Steuerliche Behandlung der Fördermittel
Die erhaltenen Förderungen sind in der Regel steuerfrei und wirken sich nicht negativ auf die steuerliche Belastung des Unternehmens aus. Es ist jedoch ratsam, sich mit einem Steuerberater abzustimmen, um mögliche Auswirkungen im Einzelfall zu klären.
Reportingpflichten und Dokumentation
Um die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sicherzustellen, sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßige Berichte einzureichen. Diese umfassen:
- Projektberichte: Detaillierte Angaben zu den erzielten Fortschritten und den eingesetzten Mitteln.
- Finanzberichte: Nachweise über die angefallenen Kosten und deren Übereinstimmung mit den beantragten Fördermitteln.
Erfolgsfaktoren für die Antragstellung
Für eine erfolgreiche Antragstellung bei Invest BW gibt es mehrere wichtige Erfolgsfaktoren, die Unternehmen beachten sollten.
Wichtige Tipps und Empfehlungen zur Maximierung der Erfolgschancen
- Klare Zielsetzung: Definieren Sie klare Ziele für Ihr Projekt und stellen Sie diese präzise im Antrag dar.
- Nachhaltigkeit: Legen Sie dar, wie Ihr Projekt zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt und langfristige Vorteile für die Region schafft.
- Marktpotenzial: Betonen Sie das Marktpotenzial und die Wettbewerbsvorteile, die durch das Projekt entstehen.
Unterstützung durch Berater und Dienstleister
Die Beantragung von Fördermitteln kann komplex sein. Es ist daher empfehlenswert, sich durch erfahrene Berater unterstützen zu lassen. Dies kann die Erfolgschancen erheblich erhöhen und den Aufwand für das Unternehmen reduzieren.
FAQ zum Fördermittel
Wer kann Invest BW in Anspruch nehmen?
Unternehmen jeder Größe und Branche mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Welche Projekte sind förderfähig?
Gefördert werden innovative Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Maximale Fördersumme: 650.000 EUR für Einzelprojekte und 1.300.000 EUR für Verbundvorhaben
Kann Invest BW mit anderen Programmen kombiniert werden?
a, eine Kombination ist möglich, jedoch dürfen keine Doppelanrechnungen erfolgen.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber meist zwischen drei und sechs Monaten. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte beträgt maximal 24 Monate.
Welche Dokumente werden für die Antragstellung benötigt?
Erforderlich sind u.a. Projektbeschreibungen, Finanzierungspläne und Unternehmensnachweise.
Weitere Informationen finden Sie auf https://invest-bw.de/.
Das Invest BW Innovation III Porgramm stellen wir Ihnen hier vor.
Fazit und Ausblick
Invest BW bietet Unternehmen in Baden-Württemberg eine hervorragende Möglichkeit, ihre Innovationsprojekte zu fördern und den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken. Mit den richtigen Vorbereitungen und einer sorgfältigen Antragstellung können Unternehmen von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Programms verspricht auch in Zukunft spannende Perspektiven für innovative Projekte und Vorhaben.