Klimaschutz ist längst nicht mehr nur ein Thema für die globale Ebene, sondern betrifft jeden von uns direkt. Gerade Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Die „Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR“ bieten Gemeinden die Chance, Fördermittel für Maßnahmen im Klimaschutz zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Förderrichtlinien, den Voraussetzungen, dem Antragsprozess und wie Kommunen von den Mitteln profitieren können.
Beschreibung des Fördermittels
Die Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR wurden ins Leben gerufen, um Gemeinden in Deutschland bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen. Ziel ist es, durch gezielte Förderung lokaler Klimaschutzprojekte die CO2-Emissionen zu senken und die Anpassung an den Klimawandel zu fördern. Die Richtlinien ermöglichen Kommunen, Zuschüsse für eine Vielzahl von Maßnahmen zu erhalten, darunter energetische Sanierungen, nachhaltige Mobilitätsprojekte oder die Erstellung von Klimaschutzkonzepten.
Seit ihrer Einführung haben die Förderrichtlinien einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, die Klimaziele auf kommunaler Ebene voranzutreiben. Durch die finanzielle Unterstützung sollen sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Strategien zur Emissionsreduktion gefördert werden. Insbesondere kleineren Gemeinden, die oft über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, bietet KommKlimaFöR wichtige Unterstützung.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördervoraussetzungen | Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände; Projekte im Bereich Klimaschutz |
Höhe der Förderung | Max. 70%, bis zu 90% in finanzschwachen Kommunen |
Förderfähige Kosten | Personalkosten, Sachkosten, Beratungskosten |
Komplexität | Mittel |
Time to Money | 3–6 Monate |
Fristen | Einreichung zu spezifischen Stichtagen, variierend nach Projekt |
Aufwand der Antragstellung für Unternehmen | Ohne Berater: ca. 3-4 Monate; Mit Berater: ca. 10 Manntage |
Empfehlung für Fördermittelberatung | Hoch |
Reportingaufwand | Mittel |
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich | Ja |
Erfolgswahrscheinlichkeit | Ohne Beratung: ca. 40 %, Mit Beratung: ca. 75 % |
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Förderfähig sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände, die Projekte im Bereich Klimaschutz umsetzen wollen. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen nachhaltig und effizient sind. Förderfähige Projekte umfassen u.a.:
- Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
- Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden
- Förderung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Mobilitätskonzepte
- Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmaßnahmen im Klimaschutz
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und einen nachweisbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem müssen die Antragsteller über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten verfügen, um die Projekte erfolgreich umzusetzen.
Konkret wird gefördert:
- Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
- Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- Erstellung von Mobilitätskonzepten,
- weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
- Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
- Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.
Fördervoraussetzungen: Wer, was und wie wird gefördert?
Förderfähig sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände, die Projekte im Bereich Klimaschutz umsetzen wollen. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen nachhaltig und effizient sind. Förderfähige Projekte umfassen u.a.:
- Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
- Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden
- Förderung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Mobilitätskonzepte
- Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmaßnahmen im Klimaschutz
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und einen nachweisbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem müssen die Antragsteller über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten verfügen, um die Projekte erfolgreich umzusetzen.
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Höhe (Fördersatz) und Art der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben zwischen bis zu 50 Prozent und bis zu 70 Prozent, in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal zwischen EUR 5.000 und EUR 500.000.
Maximale Fördersätze:
- Kleine Unternehmen: bis zu 60 % der Investitionskosten.
- Mittlere Unternehmen: bis zu 50 % der Investitionskosten.
- Große Unternehmen: bis zu 30 % der Investitionskosten.
Art der Förderung:
- Zuschüsse: Nicht rückzahlbare Fördermittel für direkte Investitionskosten.
- Darlehen: Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen, die speziell für größere Investitionen geeignet sind.
Beispiele für Förderbeträge:
- Modernisierung der Heizungsanlage: Ein KMU investiert 100.000 Euro und erhält 50 % Zuschuss, also 50.000 Euro.
- Einführung eines Energiemanagementsystems: Für eine Investition von 20.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf 60 %, also 12.000 Euro.
Zuwendungsfähige Kosten und Besteuerung
Zu den förderfähigen Kosten zählen sämtliche Ausgaben, die direkt mit der Umsetzung der energieeffizienten Maßnahmen zusammenhängen. Dies umfasst:
- Planungskosten: Kosten für externe Berater und Planungsbüros.
- Investitionskosten: Ausgaben für Maschinen, Geräte, Bau- und Installationskosten.
- Kosten für Monitoring und Qualitätssicherung: Diese werden ebenfalls unterstützt, um die nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen.
Steuerliche Behandlung:
- Die erhaltenen Zuschüsse sind in der Regel nicht steuerpflichtig
- Es ist ratsam, die steuerliche Behandlung der Fördermittel vorab mit einem Steuerberater zu klären, um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Berechnungsbeispiel zur Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz
Um die finanziellen Vorteile der Förderrichtlinien zu verdeutlichen, betrachten wir folgendes Beispiel:
Eine kleine Gemeinde plant die energetische Sanierung eines Rathauses. Die gesamten Kosten belaufen sich auf 500.000 Euro. Durch die Förderrichtlinien kann die Gemeinde 65% der Kosten als Zuschuss erhalten, was 325.000 Euro entspricht. Somit reduziert sich der Eigenanteil auf nur noch 175.000 Euro, wodurch erhebliche finanzielle Mittel für weitere Projekte freigesetzt werden.
Wirtschaftliche Auswirkungen:
- Reduzierung der Energiekosten um ca. 20 % jährlich.
- Einsparung von ca. 50.000 Euro über fünf Jahre durch die Förderung.
- Positive Umweltwirkung durch die Reduktion von CO2-Emissionen um 30 %.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die EEW kann in vielen Fällen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, um die Gesamtfinanzierung zu optimieren. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Projekte umfassende Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien umfassen.
Mögliche Kombinationen:
- KfW-Förderprogramme: Kombination mit zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank, die zusätzliche Tilgungszuschüsse bieten.
- EU-Programme: Nutzung von EU-Förderungen für besonders innovative Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter.
- Landesförderungen: Jedes Bundesland bietet eigene Förderprogramme, die mit der EEW kombiniert werden können.
Hinweis: Es ist wichtig, die Förderkonditionen und Kombinationsmöglichkeiten im Detail zu prüfen, da einige Programme Ausschlusskriterien oder spezifische Anforderungen haben.
Was wird gefördert?
Personalkosten jeglicher Forschung & Entwicklung an Hard- und Software.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 3,5 Millionen EUR pro Jahr.
Ab wann ist eine Förderung möglich?
Rückwirkend ab 2020 können F&E-Projekte gefördert werden.
Erfolgsfaktoren für Antragsstellung
Um den Antrag erfolgreich zu gestalten, sollten folgende Erfolgsfaktoren beachtet werden:
- Sorgfältige Projektplanung: Eine klare Definition der Ziele und Maßnahmen ist entscheidend.
- Qualität der Antragsunterlagen: Alle erforderlichen Dokumente sollten vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Beratungsleistungen nutzen: Professionelle Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu steigern.
Unterstützung durch einen erfahrenen Fördermittelberater kann die Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung deutlich erhöhen und den Aufwand für die Gemeinde minimieren.
FAQ zum Fördermittel
Wer kann von den Förderrichtlinien profitieren?
Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände, die Projekte im Bereich Klimaschutz umsetzen wollen.
Welche Projekte sind förderfähig?
Förderfähig sind u.a. die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und die Förderung erneuerbarer Energien.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderrichtlinien sehen eine Förderquote von bis zu 70%, in besonders finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 90%, vor.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind direkte Projektkosten wie Personalkosten, Sachkosten und Beratungskosten.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Ja, es ist möglich, die Förderung mit anderen Programmen zu kombinieren, solange keine Doppel- oder Überfinanzierung erfolgt.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Projekt und Komplexität zwischen 3 und 6 Monaten betragen.
Mehr Infos zum Fördermittel in der deutschen Förderdatenbank
Fazit und Ausblick
Die Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR bieten eine hervorragende Möglichkeit für Kommunen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Mit den richtigen Maßnahmen können Gemeinden nicht nur ihre Emissionen reduzieren, sondern auch langfristig Kosten einsparen und sich als Vorreiter im Klimaschutz positionieren. Die zukünftige Entwicklung der Förderrichtlinien wird entscheidend dafür sein, wie effektiv Kommunen ihre Klimaziele erreichen können. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderungen weiter ausgebaut und an die Bedürfnisse der Kommunen angepasst werden.