Zentrales Technologieprogramm Saar (ZTS)

Letztes Update am 06.12.25 von Tobias Ambrosch

Das ZTS ist ein regionales Förderprogramm des Saarlandes zur Unterstützung von Innovations- und Technologieprojekten. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

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Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (MWIDE). Das Programm wird über Projektträger wie die FITT gGmbH begleitet.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Betriebsstätte im Saarland
  • Privatwirtschaftlich geführte KMU, im Einzelfall auch größere Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen, sofern sie im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit einem Unternehmen tätig werden

Was wird gefördert?

Das ZTS fördert technologieorientierte Innovationsvorhaben mit Schwerpunkt auf industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung. Gefördert werden insbesondere:

  • Durchführung eigener Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Neueinstellung von F&E-Personal zur Stärkung der Innovationskapazität
  • Beauftragung externer F&E-Dienstleister, z. B. Labore, Entwicklungsbüros
  • Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen zur Verbesserung des Technologietransfers

Es können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte beantragt werden.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des ZTS Zuschusses

  • für Vorhaben auf Grundlage der AGVO: je nach Größe und Art Ihres Unternehmens und Vorhabens zwischen 25 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch zwischen 300.000 EUR und 500.000 EUR,
  • für Vorhaben auf Grundlage der De-minimis-Verordnung: bei einzelbetrieblichen FuE-Aktivitäten für kleine Unternehmen 45 Prozent und für mittlere Unternehmen 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • Bei der Förderung von FuE-Personal beträgt die Förderhöhe 50 Prozent des Bruttogehaltes, maximal 2.000 EUR pro Monat für bis zu 12 Monate. Für externe technische Dienstleistungen beläuft sich der Fördersatz auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe senden Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das die Fördertauglichkeit prüft.

Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ebenfalls beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.

Ablauf der Antragstellung

  1. Projektidee entwickeln
  2. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (z. B. FITT gGmbH)
  3. Erstellung eines Projektantrags mit:
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Einreichung bei MWIDE
  5. Bewilligung & Start des Projekts nach Zuwendungsbescheid

Die Förderanträge sind kontinuierlich möglich. Eine Antragstellung vor Projektbeginn ist zwingend erforderlich.


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Bewertungskriterien

Ein Projekt wird bevorzugt gefördert, wenn:

  • ein erkennbarer technologischer Neuheitsgrad besteht
  • es ein hohes wirtschaftliches Umsetzungspotenzial hat
  • die Projektziele klar definiert und messbar sind
  • das Unternehmen glaubhaft innovationsfähig ist (z. B. Team, Infrastruktur)

Kombination mit der Forschungszulage

Das Zentrale Technologieprogramm Saar (ZTS) kann unter bestimmten Bedingungen mit der steuerlichen Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) kombiniert werden. Dabei gelten jedoch klare Regeln zur Kumulation von Fördermitteln, insbesondere im Hinblick auf eine Doppelförderung derselben Aufwendungen.


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Was wird gefördert?

Wie viel wird gefördert?

Ab wann ist eine Förderung möglich?

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Text überprüft von Kevin Milsztein

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