IBB Pro Fit: Förderung für innovative Projekte in Berlin

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Fördervoraussetzungen: Unternehmen mit Sitz in Berlin, Projekte mit hohem Innovationspotenzial, nicht älter als 12 bzw. 24 Monate 
  • Höhe der Förderung: Max. 500.000 Euro, je nach Projekt.
  • Förderfähige Kosten: Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten, externe Dienstleistungen.
  • Komplexität: Mittel
  • Time to Money: 4 – 12 Monate
  • Fristen: Keine spezifischen Fristen, laufende Antragsstellung möglich.
  • Aufwand der Antragstellung für Unternehmen: Ohne Berater: ca. 1 – 2 Mann-Monate; Mit Berater: 5 – 10 Manntage
  • Empfehlung für Fördermittelberatung: Hoch
  • Reportingaufwand: Mittel
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich: Ja
  • Erfolgswahrscheinlichkeit: Ohne Beratung: ca. 50 %, Mit Beratung: ca. 80 %

Die IBB Pro Fit Fördervoraussetzungen

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die als kleines Unternehmen gelten. Aufgrund der Altersbeschränkung bezieht sich das Fördermittel auf Start-ups, die Innovationsvorhaben umsetzen wollen. Wichtig ist, dass die Unternehmen in einer wirtschaftlichen Situation sind, die eine Förderung rechtfertigt. Das bedeutet, dass sowohl junge Unternehmen als auch etablierte Firmen, die in eine Erneuerungs- oder Krisensituation geraten sind, von Pro Fit IBB profitieren können.

Welche Projekte werden gefördert?

Pro Fit IBB fördert Projekte, die ein hohes Innovationspotenzial aufweisen und eine klare Marktperspektive haben. Gefördert werden:

  • Eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung: Projekte, die innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden.
  • Auftragsforschung: Projekte, die teilweise oder vollständig an externe Forschungseinrichtungen oder Dienstleister vergeben werden.
  • Kooperative Forschungsprojekte: Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.

Die Projekte müssen einen konkreten Bezug zu Berlin haben und nachweislich zur Stärkung der regionalen technologiebasierten Innovationskraft beitragen.

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Antragsprozess für IBB Pro Fit

Schritte zur Antragstellung

Der Antragsprozess bei Pro Fit IBB ist in mehrere Schritte unterteilt, die sorgfältig durchlaufen werden müssen:

  • Vorbereitung: Zunächst sollten Unternehmen eine genaue Projektplanung vornehmen, inklusive einer Kostenkalkulation und einer Beschreibung der geplanten Innovationsvorhaben.
  • Antragstellung: Der Antrag wird digital über das IBB-Portal eingereicht. Wichtige Unterlagen umfassen Projektbeschreibungen, Finanzpläne und Nachweise über die Förderwürdigkeit. Diese sind im Detail unter Dokumente und Nachweisen aufgeführt.
  • Fachliche Bewertung durch externe Gutachter: Nach der Einreichung erfolgt eine Prüfung des Antrags durch einen externen Gutachter. Diese Prüfung kann je nach Komplexität des Vorhabens mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Manchmal werden nach Abschluss der fachlichen Begutachtungen weitere Unterlagen benötigt.
  • Informationsschreiben IBB: Bei einem positiven Prüfergebnis fordert die IBB vom Antragsteller zusätzliche Unterlagen für die kaufmännische Prüfung an und bewertet diese.
  • Kaufmännische Bewertung durch IBB und Entscheidung durch Förderausschuss: Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet der Förderausschuss in monatlich stattfindenden Sitzungen.
  • Bewilligung und Mittelabruf: Bei positiver Bescheidung erfolgt die Bewilligung der Fördermittel. Diese können in der Regel nach Projektfortschritt abgerufen werden. Erst mit Eingang des Antrages bei der IBB und nach deren Zustimmung kann mit dem Frühphasenvorhaben auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.

Dokumente und Nachweise

Zur Antragstellung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter:

  • Detaillierte Projektbeschreibung mit Zielen und erwarteten Ergebnissen
  • Finanzierungsplan und Kalkulation der förderfähigen Kosten
  • Unternehmensnachweise, wie Handelsregisterauszug und Jahresabschlüsse
  • Nachweise zur fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Im Detail bedeutet das für das Antragsformular:

  • Detaillierter Arbeits-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan (Frühphasen-Finanzplaner)
  • Kurzbeschreibung des Innovationsprojekts (sog. „Ankerprojekt“)
    • Zusammenfassende Darstellung des Gesamtziels des Projektes
    • bisherige Arbeiten im Hinblick auf das Projektziel
    • Bis zum Beginn des Ankerprojektes geplante Vorbereitungsarbeiten und -aufwände 
    • grobe Darstellung der voraussichtlichen Projektinhalte (Innovation, Lösungsansatz und –weg)
    • Stand der Wissenschaft und Technik
    • Darstellung des Projektrisikos
  • Geschäftsplan
  • Vollständiger Lebenslauf 
  • Angaben zum Mentor
  • Entwurf des Gesellschaftsvertrags mit Gesellschafterliste (inkl. Bet.-verhältnisse)
  • Kopie der Register-Anmeldung
  • KMU-Selbsterklärung
  • Ggf. Erläuterungen zu weiteren gewährten oder beantragten Förderungen

Nach Abschluss der fachlichen Begutachtung können für die finale Entscheidung weitere Informationen benötigt werden:

  • Vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterzeichnetes Unterschriftenprobenblatt 
  • Ggf. Gewerbeanmeldung / Anmeldung beim Finanzamt
  • Ggf. Bescheinigung des Finanzamts oder Erklärung des Steuerberaters über die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Nachweis über die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Es ist wichtig, alle geforderten Nachweise vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler bei der Antragstellung ist die unvollständige oder fehlerhafte Einreichung von Unterlagen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind. Außerdem ist es ratsam, sich frühzeitig über die Förderbedingungen zu informieren und eventuell die Unterstützung eines Beraters in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Förderhöhe und Art der Förderung

Maximale Fördersummen

Pro Fit IBB stellt Fördermittel in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung. Die maximale Fördersumme kann je nach Projektart und Unternehmensgröße variieren.

Dabei wird zwischen zwei Förderphasen unterschieden:

Frühphase 1: je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Die Frühphase 1 kann bis zu 1 Jahr dauern.

Frühphase 2: Sie erhalten die Förderung in Frühphase 2 als Darlehen. Die Frühphase 2 dauert bis zu 3 Jahre. Die Laufzeit entspricht der des unternehmerischen Ankerprojekts.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für beide Phasen zusammen maximal EUR 500.000. Davon entfallen bis zu EUR 200.000 EUR auf die Frühphase 1.

Rückzahlung der Zuschüsse und Darlehen

  • Zuschüsse: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten können als Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Darlehen: Zinsgünstige Darlehen können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken und bieten flexible Rückzahlungsmodalitäten.

Bedingungen für die Auszahlung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel nach einem festgelegten Zeitplan, der sich am Fortschritt des Projekts orientiert. Unternehmen müssen regelmäßige Berichte über den Projektfortschritt einreichen, um die Auszahlung der Mittel zu gewährleisten. Die Einhaltung der Förderrichtlinien und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sind Voraussetzung für die Fortsetzung der Förderung.

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Zuwendungsfähige Kosten

Welche Kosten sind förderfähig?

Pro Fit IBB fördert eine Vielzahl von Kostenarten, die direkt mit der Durchführung des Projekts in Verbindung stehen:

  • Personalkosten: Gehälter und Löhne der Mitarbeitenden, die direkt am Projekt arbeiten, inklusive Sozialversicherungsbeiträge.
  • Laufende Betriebsausgaben: Materialien, die für die Entwicklung des Produkts oder Verfahrens benötigt werden.
  • Investitionskosten: Kosten für notwendige Anschaffungen, wie Maschinen oder spezielle Software.
  • Auftragskosten: Externe Dienstleistungen und Forschung, die von Dritten erbracht werden, können anteilig gefördert werden.

Beispiele förderfähiger Kostenarten

  • Kosten für die Entwicklung von Prototypen
  • Ausgaben für die Durchführung von Machbarkeitsstudien
  • Aufwendungen für Tests und Validierungen neuer Produkte oder Verfahren
  • Reisekosten für Forschungstätigkeiten

Es ist wichtig, dass die Kosten im direkten Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen und nicht anderweitig gefördert werden.

Besteuerung und rechtliche Aspekte

Fördermittel in Form von Zuschüssen sind in der Regel nicht steuerpflichtig. Es empfiehlt sich, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Aspekte der Besteuerung korrekt zu berücksichtigen.

Berechnungsbeispiel für Pro Fit IBB

Ein fiktives Beispiel zeigt, wie eine Förderung durch Pro Fit IBB aussehen kann:

Ein Unternehmen plant ein Entwicklungsprojekt mit Gesamtkosten von 500.000 Euro. Die IBB bewilligt einen Zuschuss von 40 % der Kosten, was 200.000 Euro entspricht. Zusätzlich wird ein Darlehen über 250.000 Euro zu günstigen Konditionen gewährt. Das Unternehmen muss somit lediglich 50.000 Euro aus Eigenmitteln aufbringen, um das Projekt zu realisieren. Diese Unterstützung erleichtert die Durchführung des Projekts erheblich und reduziert das finanzielle Risiko für das Unternehmen.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Pro Fit IBB kann in vielen Fällen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, beispielsweise mit Bundes- oder EU-Programmen. Die Kombination sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, da es bestimmte Ausschlusskriterien gibt. Ein Beratungsgespräch mit einem Fördermittelberater kann hierbei helfen, die besten Optionen für das Unternehmen zu identifizieren und die maximale Fördersumme auszuschöpfen.

Erfolgsfaktoren für Antragsstellung

Tipps zur erfolgreichen Antragstellung

  • Gründliche Vorbereitung: Eine detaillierte Planung und Beschreibung des Projekts ist entscheidend.
  • Klarer Nutzen: Das Projekt sollte klar darstellen, wie es zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt.
  • Frühzeitige Beratung: Die Einbindung eines Beraters kann den Prozess erleichtern und die Erfolgschancen erhöhen.
  • Regelmäßige Kommunikation mit der IBB: Offene Fragen sollten frühzeitig geklärt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

FAQ zu Pro Fit IBB

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für den Antrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung, Finanzpläne, und Nachweise über die Unternehmensstruktur erforderlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Die Bearbeitung kann je nach Komplexität des Projekts zwischen 4 und 12 Wochen dauern.

Kann Pro Fit IBB mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, Pro Fit IBB kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Programmen kombiniert werden.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die maximale Fördersumme variiert je nach Projekt, beträgt aber in der Regel bis zu 500.000 Euro.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind Personalausgaben, Investitionsausagaben und laufende Betriebsausgaben.

Was passiert, wenn das Projekt scheitert?

Sollte das Projekt scheitern, muss der Zuschuss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, jedoch bleibt das Darlehen bestehen und muss zurückgezahlt werden.

Fazit und Ausblick

Pro Fit IBB bietet Unternehmen in Berlin eine hervorragende Möglichkeit, ihre Innovationsprojekte finanziell abzusichern und voranzutreiben. Mit einem klar strukturierten Antragsprozess und der Möglichkeit, hohe Fördermittel zu erhalten, ist Pro Fit IBB ein wertvolles Instrument für Technologie-basierte Start-ups aus Berlin. Unternehmen sollten die Chancen nutzen, die das Programm bietet, um ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und ihre Marktposition zu stärken.

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Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die als kleines Unternehmen gelten. Aufgrund der Altersbeschränkung bezieht sich das Fördermittel auf Start-ups, die Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern.

Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen.

Klimaschutz ist längst nicht mehr nur ein Thema für die globale Ebene, sondern betrifft jeden von uns direkt. Gerade Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. 

Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein bedeutendes Instrument, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen zu stärken.

Mit Invest BW – Innovation III wird diese Tradition fortgesetzt, indem Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt unterstützt werden, ihre Innovationsprojekte zu realisieren.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu entwickeln.

Das Programm legt besonderen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

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