GRW: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Die GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ist ein zentrales Förderinstrument der deutschen Regionalpolitik. Ihr Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen. Seit ihrer Einführung spielt die GRW eine Schlüsselrolle bei der Förderung wirtschaftlicher Entwicklungen in den weniger privilegierten Gebieten Deutschlands.

Die GRW bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch strategische Hilfe, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen nachhaltig zu verbessern. Dies trägt nicht nur zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei, sondern fördert auch die Ansiedlung von Unternehmen und die Stärkung der Innovationskraft.

Das Wichtigste in Kürze:

FördervoraussetzungenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups aus der EU und assoziierten Ländern, die innovative und disruptive Projekte vorantreiben.
Höhe der FörderungMaximal 2,5 Millionen Euro für Zuschüsse, bis zu 15 Millionen Euro Eigenkapital.
Förderfähige KostenPersonalaufwand, Materialkosten, Fremdleistungen
KomplexitätHoch
Time to MoneyMehrere Cut-off-Daten pro Jahr
FristenVariabel, je nach Ausschreibung
Aufwand der Antragstellung für UnternehmenOhne Berater: ca. 3-4 Mann-Monate; Mit Berater: 20-25 Manntage
Empfehlung für FördermittelberatungHoch
ReportingaufwandMittel bis hoch
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglichJa
ErfolgswahrscheinlichkeitOhne Beratung: ca. 15 %, Mit Beratung: ca. 30 %

Einführung in die GRW

Die GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ist ein zentrales Förderinstrument der deutschen Regionalpolitik. Ihr Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen. Seit ihrer Einführung spielt die GRW eine Schlüsselrolle bei der Förderung wirtschaftlicher Entwicklungen in den weniger privilegierten Gebieten Deutschlands. Die GRW bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch strategische Hilfe, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen nachhaltig zu verbessern. Dies trägt nicht nur zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei, sondern fördert auch die Ansiedlung von Unternehmen und die Stärkung der Innovationskraft.

Fördervoraussetzungen der GRW

Um von der GRW-Förderung zu profitieren, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung richtet sich primär an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Kommunen sowie öffentliche und private Forschungseinrichtungen, die in strukturschwachen Regionen aktiv sind. Gefördert werden Investitionen in Unternehmensgründungen, Betriebserweiterungen, Forschung und Entwicklung sowie Infrastrukturprojekte, die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaft beitragen. Wichtig ist, dass die geförderten Projekte eine nachhaltige Wirkung auf die regionale Wirtschaftsstruktur haben und zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.

Die Förderung durch die GRW unterliegt spezifischen regionalen Abgrenzungen. Es werden ausschließlich Projekte in definierten Fördergebieten unterstützt, die regelmäßig von Bund und Ländern überprüft und angepasst werden. Unternehmen und Kommunen müssen daher sicherstellen, dass ihre Projekte in diesen Gebieten angesiedelt sind, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.

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Antragsprozess der GRW

Der Antragsprozess für die GRW-Förderung ist strukturiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Zunächst müssen Unternehmen oder Kommunen ihre Förderfähigkeit prüfen und ein detailliertes Projektkonzept erstellen. Dieses Konzept bildet die Grundlage für den Förderantrag und muss alle relevanten Informationen zum geplanten Vorhaben enthalten, einschließlich einer klaren Zielsetzung, einer detaillierten Kostenaufstellung und eines Zeitplans.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die zuständigen regionalen Förderbanken oder Institutionen. Nach Einreichung des Antrags folgt eine umfassende Prüfung durch die zuständigen Stellen. Hierbei werden die Projektdetails, die Fördervoraussetzungen sowie die erwarteten wirtschaftlichen Effekte sorgfältig analysiert. Die Dauer des Prüfprozesses kann je nach Komplexität des Projekts und Auslastung der Behörden variieren, in der Regel sollten Antragsteller jedoch mit mehreren Monaten rechnen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bewilligung der Fördermittel und die Auszahlung kann beginnen.

Höhe und Art der Förderung

Die GRW bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen sowie zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Projekts, der Größe des Unternehmens und der spezifischen Bedürfnisse der Region. Grundsätzlich werden Fördersätze von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Bei besonders strukturschwachen Gebieten können die Fördersätze höher liegen.

Es gibt zwei Hauptarten der Förderung: Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und zinsgünstige Darlehen. Zuschüsse sind insbesondere für kleinere Unternehmen und Kommunen interessant, da sie die finanzielle Belastung direkt reduzieren. Zinsgünstige Darlehen bieten hingegen die Möglichkeit, größere Investitionen zu realisieren, da sie in der Regel mit flexiblen Rückzahlungsmodalitäten verbunden sind.


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Besteuerung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die erhaltenen Fördermittel aus der GRW können steuerliche Auswirkungen haben. Grundsätzlich sind Zuschüsse steuerfrei, allerdings müssen sie im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden. Es ist ratsam, die steuerlichen Auswirkungen mit einem Steuerberater zu besprechen, um eventuelle Fallstricke zu vermeiden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der GRW-Förderung unterliegen ständigen Anpassungen, weshalb es wichtig ist, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und Anpassungen zu informieren.

FAQ zum Fördermittel GRW

Was ist die GRW?

Die GRW ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Sie zielt darauf ab, strukturschwache Regionen wirtschaftlich zu stärken.

Wer kann von der GRW-Förderung profitieren?

Förderfähig sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen sowie öffentliche und private Forschungseinrichtungen, die in definierten Fördergebieten aktiv sind.

Welche Projekte werden durch die GRW gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Unternehmensgründungen, Betriebserweiterungen, Forschung und Entwicklung sowie Infrastrukturprojekte.

Wie hoch ist die Förderung durch die GRW?

Die Fördersätze variieren je nach Projekt und Region, können aber bis zu 35 % der förderfähigen Kosten betragen.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind allgemeine Betriebskosten, Marketingausgaben und andere nicht projektbezogene Kosten.

Kann die GRW mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, die GRW kann mit anderen nationalen und EU-Förderprogrammen kombiniert werden, solange die Gesamtförderung die zulässigen Höchstgrenzen nicht überschreitet.

Fazit und Ausblick

Die GRW bleibt ein wesentliches Instrument der deutschen Regionalpolitik, das einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung strukturschwacher Regionen leistet. Mit ihren flexiblen Fördermöglichkeiten und der breiten Palette an unterstützbaren Projekten bietet die GRW Unternehmen und Kommunen in diesen Regionen bedeutende Chancen. Zukünftig wird es darauf ankommen, die Förderprogramme weiter zu optimieren und noch zielgerichteter auf die Bedürfnisse der Regionen abzustimmen, um den wirtschaftlichen Aufschwung nachhaltig zu fördern.

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Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die als kleines Unternehmen gelten. Aufgrund der Altersbeschränkung bezieht sich das Fördermittel auf Start-ups, die Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern.

Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen.

Klimaschutz ist längst nicht mehr nur ein Thema für die globale Ebene, sondern betrifft jeden von uns direkt. Gerade Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. 

Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE ist ein bedeutendes Instrument, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen zu stärken.

Mit Invest BW – Innovation III wird diese Tradition fortgesetzt, indem Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt unterstützt werden, ihre Innovationsprojekte zu realisieren.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu entwickeln.

Das Programm legt besonderen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

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