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Forschungszulage 2025 beantragen: Ein umfassender Leitfaden zum Fördermittel

Die Forschungszulage ist ein dankbares Fördermittel. Sie steht schließlich grundsätzlich allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform zur Verfügung. Für KMU sind sogar bis zu 3,5 Mio. € drin. In unserem ausführlichen FAQ beantworten wir alle wichtigen Fragen in einer Übersicht. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Das Wichtigste in Kürze:

FördervoraussetzungenIn Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, die FuE betreiben und keine “Unternehmen in Schwierigkeiten” sind
Höhe der Förderung25 % (ab März 2024 bis zu 35%) der förderfähigen Projektkosten, rückwirkend ab 2020.
Förderfähige KostenPersonalkosten, Sachkosten, kosten für externe Dienstleister, Kosten für Auftragsforschung
KomplexitätMittel bis hoch, abhängig von Projektgröße und Anforderungen
Time to Money3-6 Monate
FristenKeine
Aufwand der Antragstellung für UnternehmenOhne Berater: 1 Mann-Monat Mit Berater: 4-12 Stunden
Empfehlung für FördermittelberatungHoch, insbesondere für komplexe Projekte
ReportingaufwandMittel bis hoch, steuerliche Dokumentation erforderlich
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglichJa, aber Kombinierbarkeit prüfen um Doppelförderung auszuschließen
ErfolgswahrscheinlichkeitOhne Beratung: ca. 50 %, Mit Beratung: ca. 90 %
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Übersicht
  1. Was sind die Ziele der Forschungszulage und wer wird gefördert?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Forschungszulage und F&E-Förderung?
  3. Gilt die Forschungszulage nur für abgeschlossene Projekte?
  4. Warum ist die Forschungszulage das beste Förderprogramm?
  5. Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
  6. Welche Aufwendungen sind im Rahmen des Forschungszulagengesetz (FZulG) förderfähig?
  7. Welche Personalkosten gehören in den Forschungszulage-Stundenzettel?
  8. Wie läuft der Prozess der Forschungszulagen-Beratung ab?
  9. Welche Schritte sind im Antragsverfahren zu beachten?
  10. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
  11. Was ist beim Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu beachten?
  12. Was brauche ich für die Dokumentationsanforderungen beim Antrag auf Forschungszulage?
  13. Welche Eckpunkte und Fristen gibt es für die rückwirkende Beantragung der Forschungszulage?
  14. Wann sollte der Forschungszulage-Antrag begonnen werden?
  15. Welche Schritte sind nach Erhalt der Projektbescheinigung erforderlich?
  16. Was passiert, wenn mein Antrag auf die steuerfreie Forschungszulage abgelehnt wird?
  17. Was passiert, wenn ein Bescheid über die Festsetzung der Forschungszulage aufgehoben oder geändert wird?
  18. Welche Maßnahmen können bei Ablehnung oder Rückforderung der Forschungszulage ergriffen werden?
  19. Kann die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
  20. Welche Regeln gelten für die Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen?
  21. Welche Informationen müssen im Antrag über andere Förderungen angegeben werden?
  22. Wie beeinflusst die Forschungszulage die Steuererklärung meines Unternehmens?
  23. Was ist der steuerliche Vorteil der Forschungszulage?
  24. Wie wird die Forschungszulage auf die Steuerfestsetzung angerechnet?
  25. Welche steuerlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  26. Welche Dokumentationen und Nachweise sind für den Antrag erforderlich?
  27. Wie werden die Personalkosten und Arbeitsstunden dokumentiert?
  28. Welche Aufzeichnungen müssen für die Förderung geführt werden?
  29. Was ist beim Einreichen der Unterlagen zu beachten?
  30. Welche Besonderheiten gelten bei Startups, die die Forschungszulage beantragen möchten?
  31. Können Seed-Phase Startups die Forschungszulage beantragen?
  32. Können E-Commerce-Unternehmen Forschungszulagen erhalten?
  33. Kann man für SaaS-Entwicklung die Forschungszulage bekommen?
  34. Gibt es Best Practices für die Beantragung der Forschungszulage?
  35. Was ist die Aufgabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage?
  36. Welche Kriterien prüft die BSFZ?
  37. Wie funktioniert das Antragsverfahren bei der BSFZ?
  38. Was sind die Aufgaben und Standorte der BSFZ?
  39. Welche Änderungen ergeben sich aus dem Wachstumschancengesetz für die Forschungszulage / für meinen Antrag bei der BSFZ?
  40. Wie kann eine professionelle Beratung bei der Beantragung der Forschungszulage unterstützen?
  41. Welche Beratungsstellen und Services stehen zur Verfügung?
  42. Welchen Nutzen habe ich von einer professionellen Beratung für Forschungszulagen?
  43. Aktuelle Artikel zur Forschungszulage
  44. Erfolgsbeispiele unserer Beratungspartner mit der Forschungszulage
  45. Wir navigieren Sie zeitschonend und aufwandsarm durch die komplexe Fördermittellandschaft.

Was sind die Ziele der Forschungszulage und wer wird gefördert?

Ziele:

  • Förderung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE) von Unternehmen
  • Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland
  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch Unterstützung von FuE-Investitionen
  • Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um deren Innovationspotenzial zu nutzen und auszubauen

Wer wird gefördert:

  • Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.
  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform
  • Unternehmen in jeder Entwicklungsphase, einschließlich Start-ups und Unternehmen in Krisensituationen, die sich in der Gewinnzone befinden oder Verluste schreiben
  • Auch Einzelunternehmer und Mitunternehmerschaften sind anspruchsberechtigt, wenn sie FuE-Vorhaben durchführe
  • Nicht gefördert werden “Unternehmen in Schwierigkeiten”

Was ist der Unterschied zwischen Forschungszulage und F&E-Förderung?

Forschungszulage:

  • Steuerliche Förderung: Unternehmen erhalten einen steuerlichen Vorteil durch die Reduzierung ihrer Steuerlast
  • Rechtsanspruch: Jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage
  • Breite Anwendbarkeit: Gilt für verschiedene Arten von FuE-Vorhaben, einschließlich eigenbetrieblicher Forschung, Auftragsforschung und Kooperationen
  • Keine thematische Einschränkung: Die Förderung ist nicht auf bestimmte Themen oder Branchen beschränkt

F&E-Förderung:

  • Direkte finanzielle Förderung: Unternehmen erhalten Zuschüsse oder Darlehen für ihre FuE-Projekte
  • Wettbewerbsverfahren: Anträge müssen in der Regel in einem wettbewerblichen Verfahren eingereicht und bewilligt werden
  • Thematische Programme: Oft auf spezifische Themen, Technologien oder Branchen ausgerichtet, z.B. durch Förderprogramme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
  • Projektbasierte Auswahl: Fördermittel werden häufig nach dem Innovationsgrad und der Marktpotenziale des Projekts vergeben

Gilt die Forschungszulage nur für abgeschlossene Projekte?

Nein, die Forschungszulage gilt nicht nur für abgeschlossene Projekte Es können sowohl geplante als auch laufende und abgeschlossene FuE-Vorhaben gefördert werden, unter folgenden Bedingungen:

  • Die Arbeiten am Projekt müssen nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben
  • Auch Projekte, die vor diesem Datum begonnen wurden, können gefördert werden, wenn nach diesem Datum wesentliche Arbeiten oder Aufträge erteilt wurden

Warum ist die Forschungszulage das beste Förderprogramm?

Die Forschungszulage bietet mehrere Vorteile, die sie zu einem attraktiven Förderprogramm machen:

  • Unabhängigkeit von Größe und Branche: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können die Zulage beantragen, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder Rechtsform
  • Rechtsanspruch: Unternehmen haben einen Rechtsanspruch auf die Zulage, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, was die Planungssicherheit erhöht
  • Einfache Beantragung: Das zweistufige Antragsverfahren ist digital und vergleichsweise unkompliziert
  • Flexible Nutzung: Die Zulage kann für eine breite Palette von FuE-Aktivitäten verwendet werden, einschließlich eigenbetrieblicher Forschung, Auftragsforschung und Kooperationen
  • Steuerliche Anrechnung: Die Förderung wird direkt auf die Steuerlast angerechnet, was die Liquidität der Unternehmen schont
  • Rückwirkende Förderung: Forschungsprojekte können auch rückwirkend gefördert werden, sofern die Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden
  • Erhöhung der FuE-Ausgaben: Durch die steuerliche Begünstigung wird ein Anreiz geschaffen, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren, was langfristig die Innovationskraft stärkt

Erfolgsbeispiele unserer Beratungspartner mit der Forschungszulage

79.460 in 5 Calls
Fördermittel Referenz Imran

Imran Rehman
Founder von Kokoro

314.825 in 4 Calls
Fördermittel Referenz Fabio

Fabio Schmidberger
Founder von voiz

167.440 in 4 Calls
Marc Referenz Fördermittel

Marc Metz
Founder von MeetAnyway

31.500 in 3 Calls
frank Fördermittel Referenz

Frank Steffen
Founder von Camp3

169.250 in 3 Calls
Florian-Referenz-Foerdermittel

Florian Bauer
Founder von KiteKraft

Weitere Beispiele zur Forschungszulage

Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage

Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die maximale Fördersumme wurde von 1 Mio. Euro nun auf 2,5 Mio. Euro erhöht und kann bei KMUs bis zu 3,5 Mio. Euro betragen.

Welche Aufwendungen sind im Rahmen des Forschungszulagengesetz (FZulG) förderfähig?

Förderfähige Aufwendungen gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZulG) umfassen:

  • Personalkosten: 25 % bzw. seit März 2024 für KMU 35 % der Löhne und Gehälter der FuE-Mitarbeiter, inklusive Sozialabgaben
  • Sachkosten: Direkte Kosten für Materialien, Ausrüstung und sonstige notwendige Ausgaben für das FuE-Projekt
  • Auftragsforschung: 60 % der an externe Auftragnehmer gezahlten Entgelte
  • Eigenleistungen: Pauschal mit 70 Euro pro Stunde für Einzelunternehmer und Gesellschafter, maximal 40 Stunden pro Woche
  • Investitionen: Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, sofern sie nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurden und für das FuE-Projekt erforderlich sind

Welche Personalkosten gehören in den Forschungszulage-Stundenzettel?

In den Forschungszulage-Stundenzettel gehören:

  • Arbeitsstunden von Mitarbeitern: Die Stunden, die Mitarbeiter direkt an den FuE-Projekten arbeiten
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern: Stunden, die Einzelunternehmer direkt für FuE-Tätigkeiten aufwenden
  • Dokumentation: Detaillierte Aufzeichnungen der geleisteten Arbeitsstunden, die den Projektfortschritt und die erbrachten Leistungen belegen
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Prozess und Ablauf

Wie läuft der Prozess der Forschungszulagen-Beratung ab?

Der Prozess der Forschungszulagen-Beratung umfasst mehrere Schritte:

  1. Erstberatung:
    • Analyse der Unternehmenssituation und des FuE-Projekts.
    • Identifikation der Fördermöglichkeiten.
    • Erläuterung der Voraussetzungen und des Antragsverfahrens.
  2. Dokumentensichtung:
    • Überprüfung der vorhandenen Projektunterlagen.
    • Identifikation von Lücken und Anforderungen an die Dokumentation.
  3. Antragsvorbereitung:
    • Unterstützung oder Übernahme der Erstellung des Antrags für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
    • Formulierung der Projektbeschreibung und der förderfähigen Aufwendungen
    • Zusammentragung und Aufschlüsselung der förderfähigen Kosten
  4. Einreichung des Antrags:
    • Begleitung bei der elektronischen Einreichung des Antrags über das BSFZ-Webportal.
    • Beantwortung von Rückfragen seitens der Bescheinigungsstelle.
  5. Nachbereitung:
    • Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt nach Erhalt der Bescheinigung.
    • Beratung zu Dokumentations- und Nachweispflichten.

Welche Schritte sind im Antragsverfahren zu beachten?

Das Antragsverfahren für die Forschungszulage gliedert sich in zwei Hauptphasen:

  1. Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ):
    • Erstmalige Registrierung: Authentifizierung des Unternehmens im BSFZ-Webportal mittels ELSTER-Zertifikat.
    • Antragsformular: Ausfüllen des Antragsformulars mit allgemeinen Unternehmensdaten und detaillierten Informationen zum FuE-Projekt.
    • Einreichung: Elektronische Übermittlung des Antrags an die BSFZ.
    • Prüfung und Bescheid: Die BSFZ prüft den Antrag und stellt im positiven Fall eine Bescheinigung aus.
  2. Antrag beim Finanzamt:
    • Bescheinigung: Vorlage der von der BSFZ ausgestellten Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt.
    • Antragsformular: Einreichen des Antrags auf Forschungszulage beim Finanzamt, inklusive aller erforderlichen Nachweise und Dokumentationen.
    • Festsetzung: Das Finanzamt prüft den Antrag und setzt die Forschungszulage fest.

Übersicht Beantragungsprozess Forschungszulage

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Forschungszulage kann variieren:

  • Bei der BSFZ: In der Regel dauert die Prüfung und Bescheidung des Antrags durch die BSFZ etwa 6-8 Wochen.
  • Beim Finanzamt: Die anschließende Bearbeitung durch das Finanzamt kann weitere 4-8 Wochen in Anspruch nehmen.
  • Die Auszahlung: Bis zur Auszahlung entgehen in der Regel ca. 6 Monate.

Was ist beim Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu beachten?

Beim Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt sind folgende Punkte zu beachten:

  • Vollständigkeit: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente müssen beigefügt sein.
  • Bescheinigung: Die von der BSFZ ausgestellte Bescheinigung muss dem Antrag beigefügt werden.
  • Detailgenauigkeit: Alle Angaben zu den förderfähigen Aufwendungen müssen präzise und nachvollziehbar sein.
  • Termine: In der Regel erfolgt der Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, gestellt werden. Sie können auch Forschungsprojekte für das laufende Jahr einreichen. Die Erstattung erfolgt dann aber erst nach Erstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr.

Was brauche ich für die Dokumentationsanforderungen beim Antrag auf Forschungszulage?

Für die Dokumentationsanforderungen beim Antrag auf Forschungszulage sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Projektbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des FuE-Projekts, einschließlich Ziele, verwendeter Forschungsmethoden und erwarteter Ergebnisse.
  • Personalkosten: Nachweise über die Löhne und Gehälter der am Projekt beteiligten Mitarbeiter, einschließlich Stundenzettel.
  • Sachkosten: Belege für alle dem Projekt zuzurechnenden Material- und Sachkosten.
  • Auftragsforschung: Verträge und Rechnungen für externe Forschungsaufträge.
  • Weitere Nachweise: Je nach Projekt zusätzliche Unterlagen, wie technische Berichte, Protokolle und Zwischenergebnisse.

Welche Eckpunkte und Fristen gibt es für die rückwirkende Beantragung der Forschungszulage?

Eckpunkte und Fristen für die rückwirkende Beantragung der Forschungszulage:

  • Beginn der Arbeiten: Das FuE-Projekt muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.
  • Frist: Der Antrag auf rückwirkende Förderung muss nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.
  • Bescheinigung: Vor der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt muss eine Bescheinigung der BSFZ vorliegen.
  • Verjährung: Die rückwirkende Beantragung der Forschungszulage unterliegt den allgemeinen steuerrechtlichen Verjährungsfristen (in der Regel vier Jahre).

Wann sollte der Forschungszulage-Antrag begonnen werden?

Der Forschungszulage-Antrag sollte möglichst frühzeitig begonnen werden:

  • Vor Projektbeginn: Idealerweise vor Beginn des FuE-Projekts, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt und alle erforderlichen Nachweise gesammelt werden können.
  • Frühzeitig im Wirtschaftsjahr: Damit ausreichend Zeit für die Beantragung der Bescheinigung und die anschließende Einreichung beim Finanzamt bleibt.
  • Regelmäßige Überprüfung: Laufende Überprüfung und Aktualisierung der Projektdokumentation während des Projektverlaufs.

Welche Schritte sind nach Erhalt der Projektbescheinigung erforderlich?

Nach Erhalt der Projektbescheinigung sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Überprüfung der Bescheinigung: Sicherstellen, dass alle Angaben korrekt sind und die Bescheinigung den erwarteten Umfang abdeckt.
  2. Antrag beim Finanzamt:
    • Einreichung des Antrags auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt unter Beifügung der Bescheinigung.
    • Einreichung aller erforderlichen Nachweise und Dokumentationen.
  3. Verfolgung des Antrags: Regelmäßige Nachverfolgung des Antragsstatus beim Finanzamt.
  4. Buchführung: Sorgfältige Buchführung über die erhaltene Zulage und die damit geförderten Aufwendungen.
  5. Kommunikation: Bei Rückfragen seitens des Finanzamts schnell und umfassend reagieren, um Verzögerungen zu vermeiden.

Rückforderungen und Ablehnung

Was passiert, wenn mein Antrag auf die steuerfreie Forschungszulage abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf die steuerfreie Forschungszulage abgelehnt wird:

  • Bescheid: Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit einer Begründung, warum der Antrag nicht genehmigt wurde.
  • Widerspruch: Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich und begründet beim zuständigen Finanzamt oder der Bescheinigungsstelle eingereicht werden.
  • Nachreichung von Unterlagen: Oftmals können fehlende oder unzureichende Nachweise die Ursache der Ablehnung sein. In diesem Fall können Sie die erforderlichen Unterlagen und und Argumentationen nachreichen und erneut prüfen lassen.
  • Beratung einholen: Es kann hilfreich sein, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Formalitäten korrekt erfüllt werden.

Was passiert, wenn ein Bescheid über die Festsetzung der Forschungszulage aufgehoben oder geändert wird?

Wenn ein Bescheid über die Festsetzung der Forschungszulage aufgehoben oder geändert wird:

  • Mitteilung: Sie erhalten eine Mitteilung über die Aufhebung oder Änderung des Bescheids.
  • Rückzahlung: Sollten Sie bereits eine Forschungszulage erhalten haben, die nachträglich als unberechtigt festgesetzt wurde, müssen Sie den entsprechenden Betrag zurückzahlen.
  • Verzinsung: Der Rückforderungsanspruch wird nach Maßgabe der §§ 238 und 239 der Abgabenordnung verzinst. Die Zinsen werden ab dem Tag der Anrechnung der Forschungszulage bis zur Rückzahlung berechnet.
  • Anpassung der Steuerfestsetzung: Die ursprüngliche Steuerfestsetzung wird entsprechend korrigiert. Dies kann zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen.
  • Widerspruch: Auch gegen einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie die Entscheidung für unrechtmäßig halten.

Welche Maßnahmen können bei Ablehnung oder Rückforderung der Forschungszulage ergriffen werden?

Bei Ablehnung oder Rückforderung der Forschungszulage können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Widerspruch einlegen:
    • Frist: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids.
    • Inhalt: Der Widerspruch sollte eine detaillierte Begründung enthalten, warum die Ablehnung oder Rückforderung unberechtigt ist.
    • Unterlagen: Ergänzende oder korrigierte Unterlagen beifügen, um den Widerspruch zu untermauern.
  2. Beratung durch Experten:
    • Steuerberater oder spezialisierte Berater für Fördermittel können helfen, die Ablehnungsgründe zu verstehen und zu beheben.
    • Experten können auch bei der Formulierung des Widerspruchs und der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente unterstützen.
  3. Nachreichung von Unterlagen:
    • Fehlende oder unvollständige Unterlagen, die zur Ablehnung geführt haben, können nachgereicht werden.
    • Eine sorgfältige Überprüfung und Ergänzung der Dokumentation kann den Erfolg des Widerspruchs erhöhen.
  4. Überarbeitung des Antrags:
    • Den ursprünglichen Antrag überarbeiten und die angegebenen Informationen präzisieren.
    • Sicherstellen, dass alle Anforderungen und Förderkriterien eindeutig erfüllt sind.
  5. Gerichtliche Schritte:
    • Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie den Rechtsweg beschreiten und Klage beim Finanzgericht einreichen.
    • Dies sollte jedoch gut abgewogen werden, da es mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.
  6. Kommunikation mit der Behörde:
    • In einigen Fällen kann ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Missverständnisse ausräumen und zu einer positiven Lösung führen.

Kumulierung und Kombination mit anderen Fördermitteln

Kann die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Ja, die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Allerdings gibt es bestimmte Regeln und Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

Welche Regeln gelten für die Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen?

Für die Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen gelten folgende Regeln:

  • Keine Doppelförderung: Förderfähige Aufwendungen dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage einbezogen werden, wenn sie bereits durch andere Fördermittel abgedeckt wurden.
  • Maximale Beihilfeintensität: Die Gesamtsumme der für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährten staatlichen Beihilfen darf bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Diese Höchstgrenzen sind in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) festgelegt und hängen von der Art des FuE-Projekts und der Unternehmensgröße ab.
  • Transparenz: Im Antrag auf Forschungszulage müssen alle bereits erhaltenen oder beantragten Fördermittel und Beihilfen angegeben werden, um eine Überschreitung der maximalen Beihilfeintensität zu verhindern.

Welche Informationen müssen im Antrag über andere Förderungen angegeben werden?

Im Antrag auf Forschungszulage müssen folgende Informationen über andere Förderungen angegeben werden:

  • Art der Förderung: Detaillierte Beschreibung der erhaltenen oder beantragten Fördermittel, einschließlich der Art der Förderung (z.B. Zuschuss, Darlehen, Steuervergünstigung).
  • Förderprogramm: Angabe des spezifischen Förderprogramms oder der staatlichen Beihilfe, aus der die Mittel stammen.
  • Förderbetrag: Höhe der bereits erhaltenen oder beantragten Fördermittel für das betreffende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • Zeitraum: Angabe des Zeitraums, in dem die Förderung gewährt wurde oder wird.
  • Verwendung der Mittel: Detaillierte Beschreibung, welche Aufwendungen durch die anderen Fördermittel abgedeckt wurden, um eine doppelte Förderung derselben Aufwendungen zu vermeiden.
  • Dokumentation: Belege und Nachweise über die erhaltenen Fördermittel und deren Verwendung, um die Angaben im Antrag zu untermauern.
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Steuerliche Aspekte

Wie beeinflusst die Forschungszulage die Steuererklärung meines Unternehmens?

Die Forschungszulage beeinflusst die Steuererklärung Ihres Unternehmens in folgender Weise:

  • Reduzierung der Steuerlast: Die Forschungszulage wird auf die zu zahlende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angerechnet, was die Steuerlast des Unternehmens verringert. Unternehmen haben somit mehr Liquidität, die bei profitablen Unternehmen mit Netto-Gewinn gleichzusetzen ist.
  • Einkommen- oder Körperschaftsteueranrechnung: Die Zulage wird im Rahmen der nächsten Steuerveranlagung angerechnet und kann zu einer niedrigeren Steuerzahlung führen oder eine Steuererstattung bewirken. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Artikel Forschungszulage und Körperschaftssteuer.
  • Erfassung in der Steuererklärung: Der erhaltene Betrag der Forschungszulage muss in der Steuererklärung angegeben werden. Dies erfolgt in den entsprechenden Formularen der Steuererklärung.

Was ist der steuerliche Vorteil der Forschungszulage?

Der steuerliche Vorteil der Forschungszulage besteht aus mehreren Aspekten:

  • Direkte Anrechnung auf die Steuerlast: Die Forschungszulage wird direkt von der Steuerlast abgezogen, was die zu zahlende Steuer verringert.
  • Liquiditätsvorteil: Da die Zulage erst nachträglich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt und gewährt wird, verbessert sie die Liquidität des Unternehmens durch eine spätere Steuerzahlung oder durch Steuererstattungen.
  • Förderquote: Die Zulage beträgt 25 % bzw. 35 % der förderfähigen Aufwendungen, was eine erhebliche finanzielle Unterstützung für FuE-Projekte darstellt.

Wie wird die Forschungszulage auf die Steuerfestsetzung angerechnet?

Die Forschungszulage wird folgendermaßen auf die Steuerfestsetzung angerechnet:

  • Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres: Der Antrag auf Forschungszulage wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.
  • Prüfung und Bescheid: Nach der Prüfung durch das Finanzamt wird die Forschungszulage im Rahmen eines Bescheids festgesetzt.
  • Anrechnung auf Steuerlast: Die festgesetzte Forschungszulage wird auf die festgesetzte Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Unternehmens angerechnet.
  • Steuererstattung: Übersteigt die Forschungszulage die festgesetzte Steuer, wird der überschüssige Betrag als Steuererstattung ausgezahlt.

Welche steuerlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen folgende steuerliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Steuerpflicht in Deutschland: Das Unternehmen muss in Deutschland steuerpflichtig sein und Einkünfte gemäß dem Einkommensteuergesetz oder dem Körperschaftsteuergesetz erzielen.
  • Keine Steuerbefreiung: Das Unternehmen darf nicht von der Besteuerung befreit sein (z.B. gemeinnützige Organisationen).
  • Förderfähige FuE-Vorhaben: Die Projekte müssen als förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß §2 FZulG anerkannt werden.
  • Einreichung einer Bescheinigung: Vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt muss eine Bescheinigung der BSFZ vorliegen, die das Projekt als förderfähig bestätigt.

Dokumentation und Nachweise

Welche Dokumentationen und Nachweise sind für den Antrag erforderlich?

Für den Antrag auf Forschungszulage sind folgende Dokumentationen und Nachweise erforderlich:

  • Projektbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, einschließlich der Ziele, Methoden, erwarteten Ergebnisse und der Einordnung in die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
  • Personalkosten: Nachweise über die Löhne und Gehälter der am Projekt beteiligten Mitarbeiter, einschließlich der Sozialabgaben.
  • Stundennachweise: Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter, die direkt an dem FuE-Vorhaben arbeiten.
  • Sachkosten: Belege für Materialkosten, Ausrüstung und andere direkt dem Projekt zurechenbare Ausgaben.
  • Verträge und Rechnungen: Für Auftragsforschung müssen die Verträge mit den externen Forschungspartnern sowie die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden.
  • Finanzberichte: Aufstellungen über die gesamten FuE-Aufwendungen im relevanten Wirtschaftsjahr, einschließlich interner und externer Kosten.

Wie werden die Personalkosten und Arbeitsstunden dokumentiert?

Die Dokumentation der Personalkosten und Arbeitsstunden erfolgt folgendermaßen:

  • Stundenzettel: Mitarbeiter führen detaillierte Stundenzettel, in denen die täglich für das FuE-Projekt aufgewendeten Stunden festgehalten werden. Diese sollten regelmäßig, idealerweise täglich, ausgefüllt werden. Retrospektiv können Berater das übernehmen.
  • Gehaltsabrechnungen: Kopien der Gehaltsabrechnungen der am FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeiter, inklusive Bruttolöhne, Nettolöhne und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
  • Projektzuordnung: Die Stundennachweise müssen eindeutig dem entsprechenden FuE-Projekt zugeordnet sein, um die direkte Beteiligung an den förderfähigen Tätigkeiten nachzuweisen.
  • Kontinuierliche Überwachung: Regelmäßige Überprüfung und Verifizierung der aufgezeichneten Arbeitsstunden durch das Projektmanagement oder die Personalabteilung.

Welche Aufzeichnungen müssen für die Förderung geführt werden?

Für die Förderung müssen folgende Aufzeichnungen geführt werden:

  • Projektplan: Ein detaillierter Projektplan mit Meilensteinen, Zeitplänen und spezifischen Aufgaben.
  • Forschungsberichte: Regelmäßige Fortschrittsberichte, die den Stand der Arbeiten, erreichte Ergebnisse und aufgetretene Herausforderungen dokumentieren.
  • Finanzielle Aufzeichnungen: Ausführliche Aufzeichnungen über alle im Rahmen des Projekts anfallenden Kosten, einschließlich Personalkosten, Sachkosten und externen Dienstleistungen.
  • Kommunikationsprotokolle: Protokolle von Meetings, E-Mail-Korrespondenz und andere Kommunikationsnachweise, die die Abstimmung und Fortschritte im Projekt dokumentieren.
  • Qualitätskontrollen: Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen und Prüfergebnisse.

Was ist beim Einreichen der Unterlagen zu beachten?

Beim Einreichen der Unterlagen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Vollständigkeit: Alle erforderlichen Dokumente und Nachweise müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
  • Klarheit und Struktur: Die Unterlagen sollten klar strukturiert und gut lesbar sein, um eine effiziente Prüfung zu ermöglichen.
  • Termineinhaltung: Die Antragsfristen und Abgabetermine müssen genau eingehalten werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
  • Elektronische Einreichung: Die Anträge und Nachweise müssen in der Regel elektronisch über das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht werden.
  • Originaldokumente: In der Regel werden Kopien der Dokumente eingereicht, die Originale sollten jedoch sorgfältig aufbewahrt werden, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt angefordert werden.
  • Rückfragen: Stellen Sie sicher, dass Sie für eventuelle Rückfragen seitens der Bescheinigungsstelle oder des Finanzamts erreichbar sind und schnell reagieren können.

Die Forschungszulage für Startups und E-Commerce

Welche Besonderheiten gelten bei Startups, die die Forschungszulage beantragen möchten?

Bei Startups gelten folgende Besonderheiten:

  • Förderfähigkeit: Startups sind unabhängig von ihrer Gewinnzone förderfähig, solange sie steuerpflichtig sind und die Kriterien für förderfähige FuE-Vorhaben erfüllen.
  • Personalkosten: Auch wenn Startups oft weniger Personal haben, können sie die Kosten für Gründer und Mitarbeiter, die direkt in FuE-Vorhaben involviert sind, geltend machen.
  • Eigenleistungen: Gründer und Einzelunternehmer können ihre eigenen Arbeitsstunden zu einem festgelegten Stundensatz (70 Euro pro Stunde) ansetzen.

Können Seed-Phase Startups die Forschungszulage beantragen?

Ja, Seed-Phase Startups können die Forschungszulage beantragen:

  • Voraussetzungen: Seed-Phase Startups müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie andere Unternehmen, d.h. sie müssen steuerpflichtig sein und förderfähige FuE-Vorhaben durchführen.
  • Finanzierung: Da Seed-Phase Startups oft wenig oder keinen Gewinn erzielen, ist die Forschungszulage besonders vorteilhaft, da sie die Liquidität durch Steuererstattungen verbessern kann.

Können E-Commerce-Unternehmen Forschungszulagen erhalten?

Ja, auch E-Commerce-Unternehmen können Forschungszulagen erhalten, sofern sie förderfähige FuE-Vorhaben durchführen. Beispiele für förderfähige Projekte können sein:

  • Entwicklung neuer Technologien: Entwicklung neuer E-Commerce-Technologien oder Plattformen.
  • Datenanalyse und KI: Einsatz von künstlicher Intelligenz und Datenanalyse zur Verbesserung von Geschäftsprozessen und Kundenerfahrungen.
  • Innovative Dienstleistungen: Entwicklung neuer, innovativer Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken.

Kann man für SaaS-Entwicklung die Forschungszulage bekommen?

Ja, die Entwicklung von Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen kann als förderfähiges FuE-Vorhaben gelten. Förderfähige Aktivitäten umfassen:

  • Softwareentwicklung: Entwicklung neuer oder verbesserter SaaS-Anwendungen.
  • Innovationen in der IT: Einsatz neuer Technologien und Methoden in der Softwareentwicklung.
  • Skalierbarkeit und Sicherheit: Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der Skalierbarkeit, Sicherheit und Effizienz von SaaS-Plattformen.

Fallbeispiele und Erfahrungen

Gibt es Best Practices für die Beantragung der Forschungszulage?

Ja, es gibt einige bewährte Praktiken für die Beantragung der Forschungszulage:

  1. Frühzeitige Planung:
    • Beginnen Sie die Antragstellung frühzeitig, um ausreichend Zeit für die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente und Nachweise zu haben.
    • Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen und Daten rechtzeitig gesammelt und vorbereitet werden.
  2. Sorgfältige Dokumentation:
    • Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Projektaktivitäten, einschließlich Arbeitsstunden, Personalkosten und Sachausgaben.
    • Nutzen Sie geeignete Tools zur Projektverwaltung und Zeiterfassung, um die Nachverfolgbarkeit und Transparenz zu gewährleisten.
  3. Klare Projektbeschreibung:
    • Beschreiben Sie das FuE-Projekt präzise und verständlich, einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Herausforderungen, Ziele und erwarteten Ergebnisse.
    • Stellen Sie sicher, dass die Einordnung des Projekts in die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung klar erkennbar ist.
  4. Externe Unterstützung:
    • Ziehen Sie Experten oder spezialisierte Berater für Fördermittel hinzu, um die Qualität und Vollständigkeit des Antrags zu verbessern und Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
    • Nutzen Sie externe Hilfe, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Förderkriterien erfüllt werden.
  5. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:
    • Überprüfen Sie regelmäßig den Status des Antrags und aktualisieren Sie die Dokumentation und Nachweise kontinuierlich.
    • Halten Sie engen Kontakt mit der Bescheinigungsstelle und dem Finanzamt, um auf Rückfragen und Anforderungen schnell reagieren zu können.

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Was ist die Aufgabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage?

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat folgende Aufgaben:

  • Prüfung von Anträgen: Überprüfung, ob die eingereichten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Bescheinigung: Ausstellung von Bescheinigungen, die bestätigen, dass ein Projekt als förderfähig im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) anerkannt ist.
  • Beratung: Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Antragsteller hinsichtlich der Anforderungen und des Verfahrens.

Welche Kriterien prüft die BSFZ?

Die BSFZ prüft die eingereichten Anträge nach folgenden Kriterien:

  • Förderfähigkeit der Projekte: Es wird geprüft, ob die Projekte den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
  • Neuheitsgrad: Die Projekte müssen auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen und eine deutliche Weiterentwicklung oder Neuheit in Bezug auf den betreffenden Wirtschaftszweig darstellen.
  • Wissenschaftliche und technische Unsicherheiten: Das Projekt muss Unsicherheiten aufweisen, die eine systematische und methodische Forschungsarbeit erfordern.
  • Planmäßigkeit: Die Projekte müssen einem klaren Plan folgen und die erzielten Ergebnisse müssen reproduzierbar und übertragbar sein.

Wie funktioniert das Antragsverfahren bei der BSFZ?

Das Antragsverfahren bei der BSFZ umfasst mehrere Schritte:

  1. Registrierung: Unternehmen müssen sich zunächst im Webportal der BSFZ registrieren und authentifizieren. Dies erfolgt über ein ELSTER-Unternehmenszertifikat.
  2. Antragsformular: Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars im Webportal, das detaillierte Informationen zum Unternehmen und zum Forschungs- und Entwicklungsvorhaben enthält.
  3. Prüfung: Die BSFZ prüft den Antrag und kann bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
  4. Bescheid: Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die das Projekt als förderfähig anerkennt.
  5. Weiterleitung: Die Bescheinigung wird dem Antragsteller zugestellt, der sie dann dem Finanzamt zur Beantragung der Forschungszulage vorlegt.

Was sind die Aufgaben und Standorte der BSFZ?

Aufgaben der BSFZ:

  • Antragsprüfung: Sorgfältige Prüfung der eingereichten Anträge auf Förderfähigkeit.
  • Bescheinigung: Ausstellung von Bescheinigungen für förderfähige Projekte.
  • Informationsbereitstellung: Bereitstellung von Informationen über das Antragsverfahren und die Förderkriterien.
  • Statistische Erfassung: Führung einer Geschäftsstatistik über die Anzahl und Art der Anträge, Bescheinigungen und Ablehnungen.
  • Unterstützung der Evaluierung: Bereitstellung von Daten zur Evaluierung und wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Forschungsförderung.

Standorte der BSFZ:

  • Bonn
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Dresden

Die BSFZ wird von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger betrieben und steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)​​​​.

Die Forschungszulage im Kontext des Wachstumschancengesetz

Welche Änderungen ergeben sich aus dem Wachstumschancengesetz für die Forschungszulage / für meinen Antrag bei der BSFZ?

Das Wachstumschancengesetz hat einige wichtige Änderungen für die Forschungszulage eingeführt:

  • Erhöhung der Förderhöchstgrenze: Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen wurde angehoben. Für im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 entstandene Aufwendungen wurde der Betrag auf jährlich 4 Millionen Euro erhöht. Ab dem 27. März 2024 wurde die Höchstgrenze auf 10 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben​​.
  • Erweiterung der förderfähigen Aufwendungen: Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurden und ausschließlich für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich sind, können nun in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden​​.
  • Anpassungen bei der Auftragsforschung: Der förderfähige Anteil für Auftragsforschung wurde von 60 % auf 70 % erhöht, sofern die Aufträge nach dem 27. März 2024 vergeben wurden​​.

Für Ihren Antrag bei der BSFZ bedeutet dies, dass Sie möglicherweise höhere förderfähige Aufwendungen geltend machen können und gegebenenfalls zusätzliche Kostenarten einbeziehen können. Achten Sie darauf, aktuelle Informationen und Unterlagen entsprechend der neuen Bestimmungen einzureichen.

Beratung und Unterstützung

Wie kann eine professionelle Beratung bei der Beantragung der Forschungszulage unterstützen?

Eine professionelle Beratung kann auf mehrere Weisen unterstützen:

  • Expertenwissen: Berater verfügen über umfassendes Wissen zu den Anforderungen und Prozessen der Forschungszulage und können sicherstellen, dass Ihr Antrag alle Kriterien erfüllt.
  • Dokumentation: Unterstützung bei der Erstellung und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentationen und Nachweise.
  • Antragsstellung: Hilfe bei der korrekten und vollständigen Einreichung des Antrags bei der BSFZ und dem Finanzamt.
  • Fristeneinhaltung: Sicherstellung, dass alle Fristen eingehalten werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
  • Kosten- und Zeitersparnis: Effiziente Abwicklung des Antragsverfahrens, was Zeit und Aufwand spart und die Erfolgschancen erhöht.

Welche Beratungsstellen und Services stehen zur Verfügung?

Es gibt verschiedene Beratungsstellen und Services, die bei der Beantragung der Forschungszulage unterstützen:

  • Fördermittelberater: Spezialisten, die sich auf die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln spezialisiert haben.
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Experten, die umfassende Kenntnisse in steuerlichen Fragen und Fördermitteln haben.
  • Industrie- und Handelskammern (IHK): Bieten häufig Beratungsdienste und Informationsveranstaltungen zu Fördermöglichkeiten an.
  • Förderagenturen: Staatliche oder privatwirtschaftliche Agenturen, die Unternehmen bei der Antragstellung unterstützen.

Welchen Nutzen habe ich von einer professionellen Beratung für Forschungszulagen?

Der Nutzen einer professionellen Beratung umfasst:

  • Erhöhte Erfolgschancen: Durch die Expertise und Erfahrung der Berater steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag genehmigt wird.
  • Zeitersparnis: Professionelle Berater übernehmen einen Großteil der Arbeit, was Ihnen und Ihrem Team Zeit für andere wichtige Aufgaben lässt.
  • Fehlervermeidung: Berater helfen, häufige Fehler zu vermeiden, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen könnten.
  • Optimierung der Förderung: Berater können sicherstellen, dass alle förderfähigen Kosten korrekt erfasst und angesetzt werden, um die maximale Förderung zu erhalten.
  • Kontinuierliche Unterstützung: Laufende Unterstützung und Beratung während des gesamten Prozesses, von der Antragstellung bis zur Nachverfolgung und möglichen Rückfragen der Behörden.

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Die Forschungszulage ist ein dankbares Fördermittel. Sie steht schließlich grundsätzlich allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform zur Verfügung.

Seit seiner Einführung hat das ZIM zahlreichen Unternehmen ermöglicht, innovative Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung (FuE) erfolgreich umzusetzen. 

KMU-innovativ unterstützt KMU bei der Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Verfahren und hat sich seit 2007 effektives Werkzeug der Innovationsförderung bewiesen.

Die EEW fördert Projekte, die den Energieverbrauch durch Investitionen in moderne Technologien und Verfahren senken.

Das Hauptziel des Programms ist es, die Umstellung auf eine CO₂-neutrale Produktion zu erleichtern und damit langfristig die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

 Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet hierfür attraktive Fördermöglichkeiten, um Unternehmen bei der Umsetzung von energieeffizienten Bauvorhaben zu unterstützen.

Das Förderprogramm zur Dekarbonisierung in der Industrie unterstützt Unternehmen dabei, ihre Umweltziele zu erreichen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Das Programm fokussiert sich auf Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung in verschiedenen Energiebereichen wie erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiespeicherung.

Das Programm fördert externe Beratungsdienstleistungen, die KMU dabei unterstützen, Innovationspotenziale zu identifizieren und effektiv zu nutzen.
Die Fördermittel werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt und bieten Unternehmen die Möglichkeit, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen.

Hauptziel ist die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Unternehmen.

Die Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude ist ein zentrales Instrument der deutschen Bundesregierung zur Förderung nachhaltiger Bauprojekte.

Die BAFA Beratungsförderung ist ein zentrales Förderinstrument für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland. Sie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen zu stärken.

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist eine einzigartige Initiative zur Förderung innovativer Geschäftsideen in Deutschland.

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, ihre Innovationskraft durch gezielte Fördermittel zu stärken. Insbesondere für Marken, Patente und die IP-Beratung stellt der Fonds eine wertvolle Unterstützung dar, um Wettbewerbsvorteile auszubauen und geistiges Eigentum zu schützen.

WIPANO steht für „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“.
Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Anmeldung und Verwertung von Patenten sowie die Nutzung von Normen in Unternehmen zu fördern.