Seit 2020 können Unternehmen in Deutschland über das Forschungszulagengesetz (FZulG) einen steuerlichen Zuschuss für Forschung und Entwicklung beantragen. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Projektförderung, sondern um eine steuerliche Entlastung.
Was ist die Forschungszulage konkret?
- 25 % bzw. 35 % der förderfähigen Lohnkosten für F&E-Mitarbeitende
- Die maximale Fördersumme wurde von 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. EUR erhöht und kann bei KMUs sogar bis zu 3,5 Mio EUR betragen.
- Eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung oder Kooperationen sind förderfähig
Zweistufiges Antragsverfahren:
- Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) – prüft die inhaltliche Förderfähigkeit des Projekts
- Antrag beim zuständigen Finanzamt – berechnet und gewährt die Zulage im Rahmen der Steuerveranlagung
👉 Tipp: Die Zulage wirkt wie eine Steuergutschrift – sie kann mit der Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt werden.
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Grundlagen der Verbuchung in der Praxis
Die Forschungszulage ist keine Betriebseinnahme im klassischen Sinne – aber sie muss ordnungsgemäß gebucht werden.
Was gilt steuerlich und buchhalterisch?
- Zufluss erfolgt bei Bewilligung durch das Finanzamt
- Die Zulage mindert nicht die förderfähigen Aufwendungen im Antrag
- Sie wirkt als steuerfreier Ertrag, unterliegt jedoch bestimmten Offenlegungspflichten
So buchen Sie richtig:
- Die Forschungszulage wird nicht direkt den Personalkosten gegengerechnet
- Sie wird vielmehr als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ verbucht
- Eine korrekte Abgrenzung nach Perioden ist entscheidend
Zeitpunkt des Zuflusses | Buchung (vereinfachtes Beispiel) |
---|---|
Erhalt der Zulage | 2740 Sonstige Forderungen an 5490 Sonstige betriebliche Erträge (SKR 03) |
Zahlung auf Konto | 1200 Bank an 2740 Sonstige Forderungen |
Wichtig: Die Buchung der Forschungszulage erfolgt nachträglich, also nach der Bewilligung – auch wenn sie projektbezogen aus einem vergangenen Jahr stammt.
Forschungszulage buchen in DATEV: So klappt die digitale Abbildung
Viele Unternehmen setzen auf DATEV zur Buchhaltung – daher hier ein detaillierter Blick auf die Buchung in der DATEV-Welt.
DATEV-konforme Buchungsschritte:
- Nutzen Sie den passenden DATEV-Kontenrahmen (SKR 03 oder 04)
- Legen Sie die Forschungszulage im DATEV Belegsatz korrekt an
- Hinterlegen Sie im Bemerkungsfeld das betreffende Projekt bzw. Jahr
Typische DATEV-Konten für die Forschungszulage:
Art | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Forderung | 2740 | 1540 |
Ertrag | 5490 | 4590 |
Digitale Automatisierung:
- Arbeiten Sie mit Wiederkehrenden Buchungen in DATEV
- Nutzen Sie das BWA-Cockpit, um die Auswirkungen der Zulage auf Ihre Gewinnentwicklung im Blick zu behalten
- DATEV-Cloud-Lösungen helfen bei der Abstimmung mit dem Steuerberater
Forschungszulage buchen nach Kontenrahmen: SKR 03 vs. SKR 04 im Vergleich
Die Wahl des Kontenrahmens bestimmt den exakten Buchungssatz. Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
SKR 03:
- 5490 – Sonstige betriebliche Erträge
- 2740 – Sonstige Forderungen
SKR 04:
- 4590 – Sonstige betriebliche Erträge
- 1540 – Sonstige Forderungen
In beiden Fällen empfiehlt es sich, ein eigenes Unterkonto für die Forschungszulage einzurichten – z. B. 5491 oder 4591 mit Bezeichnung „Forschungszulage Finanzamt“.
Vergleichstabelle: Buchungssätze
Buchungsvorgang | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Ertrag erfassen | 2740 an 5490 | 1540 an 4590 |
Zahlungseingang | 1200 an 2740 | 1200 an 1540 |
Steuerliche Behandlung der Forschungszulage: Abgrenzung, Anrechnung, Auszahlung
Die Forschungszulage wird steuerlich als Zuschuss behandelt. Sie ist:
- steuerfrei, unterliegt aber den Grundsätzen der steuerlichen Abgrenzung
- nicht umsatzsteuerpflichtig
- muss in der Steuerbilanz ausgewiesen werden
Zeitpunkt der Berücksichtigung:
- Zuflussprinzip nach § 11 EStG
- Bei Bilanzierern: aktive Rechnungsabgrenzung möglich
Verwendung:
- Verrechnung mit Körperschaft- oder Einkommensteuer
- Auszahlung bei nicht ausreichender Steuerlast (v.a. bei Start-ups häufig)
Häufige Fehler beim Buchen der Forschungszulage und wie Sie diese vermeiden
Ein falscher Buchungssatz kann teuer werden – im Zweifel ist der Zuschuss zu erstatten. Häufige Fehler sind:
- Verbuchung als Erlös → führt zu falscher BWA
- Nichtabgrenzung über Wirtschaftsjahre → Rückforderungen möglich
- Keine Projektdokumentation → Risiko bei Betriebsprüfung
Checkliste zur Fehlervermeidung:
- Wurde das Jahr der Auszahlung korrekt berücksichtigt?
- Ist die Zulage vom Finanzamt eindeutig zuordenbar?
- Wurden Buchung und Projekt verlinkt?
FAQs zur Buchung der Forschungszulage
Was ist der richtige Buchungssatz für die Forschungszulage im SKR 03?
→ 2740 an 5490 (bei Zahlung: 1200 an 2740)
Ist die Forschungszulage steuerpflichtig?
→ Nein, sie ist steuerfrei – muss aber als Betriebsertrag gebucht werden.
Wann darf ich die Forschungszulage buchen?
→ Erst nach Bewilligung und Bekanntgabe durch das Finanzamt.
Wie buche ich die Forschungszulage in DATEV?
→ Mit passenden Konten, z. B. 2740/5490 im SKR 03 oder 1540/4590 im SKR 04.
Wie lange kann ich rückwirkend die Forschungszulage beantragen?
→ Für Projekte ab 2020. Der Antrag muss spätestens vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahrs gestellt werden.
Was mache ich bei fehlerhafter Buchung der Forschungszulage?
→ Korrigieren Sie die Buchung, dokumentieren Sie den Sachverhalt und stimmen Sie sich mit dem Steuerberater ab.
🛡️ Disclaimer
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben – insbesondere im Hinblick auf steuerrechtliche und buchhalterische Vorschriften, die sich ändern können.
Für die korrekte Anwendung in Ihrem Unternehmen empfehlen wir dringend die Abstimmung mit einem Steuerberater oder einer qualifizierten Fachkraft. Jede steuerliche Situation ist individuell – insbesondere bei der Buchung der Forschungszulage kann eine fehlerhafte Behandlung erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.
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