In einer dynamischen Arbeitswelt, in der Unternehmensumstrukturierungen und Arbeitsplatzverluste immer häufiger werden, können Transferagenturen und -gesellschaften das rettende Netz sein, das nicht nur Sicherheit bietet, sondern auch neue Chancen eröffnet.
Lassen Sie sich begeistern von den vielfältigen Möglichkeiten, die staatliche Förderungen in diesem Bereich bieten, um den Übergang in eine neue berufliche Zukunft aktiv und erfolgreich zu gestalten.
Transferagenturen unterstützen Arbeitnehmer, die aufgrund von Betriebsänderungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Diese Agenturen bieten Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an, um die Chancen auf eine neue Anstellung zu verbessern. Staatlich gefördert wird die Transferagentur durch Zuschüsse nach § 110 des Sozialgesetzbuches III (SGB III).
Dabei übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 50 % der erforderlichen und angemessenen Kosten, jedoch maximal 2.500 Euro pro Arbeitnehmer. Wichtig ist, dass eine betriebliche Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden.
Eine Transfergesellschaft stellt eine erweiterte Maßnahme dar, bei der Arbeitnehmer, die von Entlassungen betroffen sind, für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten in der Transfergesellschaft weiterbeschäftigt werden. Während dieser Zeit erhalten sie Transferkurzarbeitergeld, welches 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (67% bei Haushalten mit Kindern) deckt.
Die Transfergesellschaften zielen darauf ab, den Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern, indem sie Qualifizierungsmaßnahmen und professionelle Unterstützung bei der Arbeitssuche bieten. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet ebenfalls das SGB III, insbesondere die §§ 110 und 111 (Quelle: Wikipedia).
Beide Modelle bieten Vorteile, die auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der betroffenen Arbeitnehmer zugeschnitten sind, und tragen zur Minimierung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Entlassungen bei.
Mehr Details zu den Voraussetzungen und dem Förderumfang finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Jetzt Termin sichern.